10.02.2009

Europäischer Gerichtshof zur Vorratsdatenspeicherung

Aus eher formellen Gründen musste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Richtlinie zur auch in Deutschland umstrittenen Vorratsdatenspeicherung befassen. Irland wollte die Richtlinie für nichtig erklären lassen, da ihr die Rechtsgrundlage fehle.

Die europäischen Richter stellten jetzt fest, dass eine "geeignete Rechtsgrundlage" bestehe und wies die Klage ab. Mit diesem Urteil ist noch nichts dazu gesagt - und das betonten die Richter laut ihrer Pressemitteilung auch - ob durch die Vorratsdatenspeicherung Grundrechte der EU-Bürger betroffen sein könnten.

Es ist also nicht gewonnen, aber auch noch nichts verloren. Ob das Recht auf Privatsphäre durch die Richtlinie und die in den Mitgliedsstaaten daraufhin erlassenen Rechtsnormen verletzt wird, wird damit erst später Thema von Gerichtsverhandlungen sein. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung jedenfalls bleibt weiterhin optimistisch.

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