29.05.2009

Wird Abofalle endlich geschlossen? Verbraucherzentrale gewinnt Prozess in Mannheim.

Es ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Urteil gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen, die unter anderem die Seite opendownload.de anbietet und über die ich bereits mehrfach berichtet hatte.

Der Firma wird jetzt untersagt,

1.) eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten (da hatte ich wohl mit meiner Vermutung Recht...)

2.) Minderjährigen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen, wenn sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.

Letzteres findet sich in fast allen Schreiben solcher Abofallen-Firmen. Ich bin sehr gespannt auf die ausführliche Urteilsbegründung (Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 – nicht rechtskräftig) und werde darüber berichten (Update 18.06.2009: Das Urteil ist veröffentlicht, hier der Bericht dazu).

28.05.2009

Amerika hat es besser? Auf LawBidding.com bewerben sich Anwälte um konkrete Mandate.

Hierzulande können bisher ja nur z.B. Handwerker Aufträge online ersteigern - myhammer.de machts möglich. Aber Rechtsanwälte?

In Amerika ist nun auch dieser Schritt getan: Auf LawBidding.com können Rechtssuchende ihre Fälle schildern, und Anwälte bieten dann einen Preis hierfür an. Immerhin: Der Rechtssuchende hat die Wahl, welchen der um seinen Fall buhlenden Juristen er beschäftigen will - es muss nicht unbedingt der billigste sein. Es handelt sich, wie der Anbieter in seinen FAQ ausdrücklich betont, nicht um eine Auktion, sondern nur um eine Möglichkeit, sich vorab über die wohl zu erwartenden Kosten zu informieren.

Eine gute Idee?

Kollege Marian Härtel berichtet in seinem Blog rechtmedial von der Schwierigkeit, Mandanten insbesondere im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen die Wahrheit über diese Kosten näher zu bringen - und über die teilweise bis ins Kriminelle reichenden Methoden anderer Kollegen, diese Kosten für den (zukünftigen) Mandanten möglichst gering zu halten. Eine Plattform wie LawBidding.com würde solcherlei Methoden wohl eher noch Vorschub leisten...

Auf der anderen Seite ist es natürlich für den Rechtssuchenden eine bequeme Möglichkeit, sich einmal ein Bild über seine Situation zu verschaffen.

Mich würde ja mal interessieren, wie Kollegen über eine solche Lösung denken. Die Kommentarfunktion steht natürlich jedem offen...

27.05.2009

Abbuchungen für nicht gewünschte Eintragung bei Gewinnspielen

Bislang habe ich Werbung, die ich im Briefkasten gefunden habe, einfach weggeschmissen. Ab jetzt werde ich etwas genauer hinschauen - auch auf meine Kontoauszüge...

Der Brief vom "WinGame-Team", das mich zur Eintragung bei 200 Gewinnspielen im Monat beglückwünscht, wäre so ein Schreiben gewesen, das bei mir im Papierkorb gelandet wäre. Doch dieser Brief hat es in sich: Nicht nur Name und Adresse sind dem Team bekannt, sondern auch Kontonummer und Bankleitzahl. Denn kostenlos ist dieser Eintragungsdienst nicht - 49,- Euro im Monat würden abgebucht, steht in dem Schreiben.

Dass die hinter dem WinGame-Team steckende Istanbuler Firma CCT Iletisim Organizasyon ltd. sti. damit ernst macht, konnte nach einem Bericht des Test-Magazins bereits eine Verbraucherin bestätigen. Bei ihr wurden nämlich tatsächlich die Gebühren abgebucht, obschon sie niemals die Dienste der obskuren Firma beauftragt hatte.

Was sollte man also tun, wenn man den nicht gewünschten Service aufgedrängt bekommt?

Wenn schon Geld abgebucht worden ist, stornieren Sie in jedem Fall bei Ihrer Bank den Lastschrifteinzug. Die Banken gewähren hierfür eine Frist von 6 Wochen, eventuell sogar länger. Ansonsten genügt es, einfach nichts zu tun. Es ist unwahrscheinlich, dass die zwielichtige Firma ihren vermeintlichen Anspruch gerichtlich durchsetzen wird. Stattdessen hofft man wohl - leider nicht grundlos - auf diejenigen, die sich einschüchtern lassen und einfach zahlen.

Erst wenn ein gerichtliches Schreiben (also ein Mahnbescheid oder eine Klageschrift) zugestellt wird, sollten Sie sich wehren - notfalls auch mit anwaltlicher Hilfe.

14.05.2009

Müll geklaut - Kündigung

Vor dem Arbeitsgericht Mannheim (Aktenzeichen: 15 Ca 278/08) wird gerade prozessiert in einem Fall, der dem von "Emmely" ähnelt:

Ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma sah ein Kinderreisebett in einem für die Schrottpresse gedachten Container - und nahm es unter den Augen seiner Kollegen mit. Prima Recycling, denkt jetzt der eine. Diebstahl der Jurist.

Dem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt. Ob dies rechtens war, wird derzeit verhandelt. Und das Gericht tut sich nicht leicht damit. Nachdem es seine Entscheidung bereits gestern auf heute vertagt hatte, wurde auch heute kein Urteil gefällt, wie der Mannheimer Morgen weiß.

Zwar, so die vorsitzende Richterin bereits gestern, sei das Kinderbett Eigentum des Entsorgungsunternehmens gewesen, so dass hier möglicherweise ein Diebstahl vorliege. Eine fristlose Kündigung jedoch sei vielleicht eine zu harte Reaktion.

Das Entsorgungsunternehmen hatte vorgetragen, der Mitarbeiter sei schon einmal wegen eines ähnlichen Sachverhalts abgemahnt worden und hätte wissen müssen, dass er dies nicht durfte. Das Gericht verlangt nun Beweise hierfür; zudem muss das Unternehmen darlegen, wie und wann der Betriebsrat über die frühere Abmahnung informiert worden sei.

11.05.2009

Strafverteidigerin von Holocaust-Leugner Zündel wegen Volksverhetzung verurteilt

Wie der Mannheimer Morgen und - ausführlicher - die Rhein-Neckar-Zeitung melden, muss die frühere Strafverteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel 3 Jahre und 3 Monate lang ins Gefängnis. Sie hatte in dem Prozess gegen Zündel selbst auch den Völkermord an den Juden im Nationalsozialismus geleugnet und befand sich seitdem in Heidelberg in Untersuchungshaft.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits ein fünfjähriges Berufsverbot gegen sie bestätigt. Gemäß § 70 Strafgesetzbuch ist dies die Höchstdauer für ein Berufsverbot. Nur in Ausnahmefällen darf ein längeres Berufsverbot verhängt werden.

Update (13.05.2009): Wie der Mannheimer Morgen meldet, hat die Zündel-Anwältin Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt - damit darf das höchste deutsche Strafgericht sich zum zweiten Mal mit der Sache beschäftigen.

BMJ: Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts

Zy­pries er­öff­net in­ter­na­tio­na­le Kon­fe­renz zur Zu­kunft des Ur­he­ber­rechts

Auf Ein­la­dung von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries dis­ku­tie­ren heute und mor­gen 250 Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer aus über 19 Län­dern über die Zu­kunft des Ur­he­ber­rechts.

"Das di­gi­ta­le Zeit­al­ter stellt die Rechts­po­li­tik in allen Län­dern vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Mo­der­ne Tech­no­lo­gi­en und vor allem das In­ter­net haben den Zu­gang aller zu In­for­ma­tio­nen und ur­he­ber­recht­lich ge­schütz­ten In­hal­ten deut­lich ver­ein­facht. Sie haben Mög­lich­kei­ten der Ver­viel­fäl­ti­gung und der Ver­brei­tung die­ser In­hal­te ge­schaf­fen, die noch vor kur­zem völ­lig un­vor­stell­bar waren. Lei­der wird im In­ter­net auch täg­lich das geis­ti­ge Ei­gen­tum ver­letzt. Viele fra­gen daher, ob wir eine stär­ke­re Re­gu­lie­rung des Net­zes brau­chen", sagte Zy­pries bei der Er­öff­nung. "Wir wol­len heute und mor­gen das große Ganze in den Blick neh­men. Quer den­ken und vor­den­ken für die Zu­kunft - das ist das Ziel die­ser Kon­fe­renz. Wir müs­sen ge­ra­de wegen der in­ter­na­tio­na­len und eu­ro­päi­schen Vor­ga­ben un­se­ren Blick ins­be­son­de­re dar­auf rich­ten, ob diese Rah­men­be­din­gun­gen noch zeit­ge­mäß sind oder mo­di­fi­ziert wer­den müs­sen", be­ton­te Zy­pries.

Die Kon­fe­renz dient der Be­stands­auf­nah­me der ge­gen­wär­ti­gen Si­tua­ti­on und soll Denk­an­stö­ße für die wei­te­re Ent­wick­lung des Ur­he­ber­rechts auf na­tio­na­ler, eu­ro­päi­scher und in­ter­na­tio­na­ler Ebene geben. Dabei wird vor allem die künf­ti­ge grund­sätz­li­che, kon­zep­tio­nel­le Aus­rich­tung einer Wei­ter­ent­wick­lung des Ur­he­ber­rechts im Mit­tel­punkt der Dis­kus­sio­nen ste­hen. "Al­lein die Stich­wor­te "Goog­le Buch­su­che", "Di­gi­ta­le Bi­blio­the­ken", "Open Ac­cess", "Kul­tur­flat­rate" und "Mu­sik-​ und Film­pi­ra­te­rie" zei­gen, dass wir für das Pro­gramm der Kon­fe­renz die Be­rei­che aus­ge­wählt haben, in denen die rechts­po­li­ti­sche Dis­kus­si­on am in­ten­sivs­ten ge­führt wird. Ge­ra­de diese The­men zei­gen ex­em­pla­risch den Be­darf für eine De­bat­te dar­über, wel­che Ver­än­de­run­gen des Ur­he­ber­rechts lang­fris­tig not­wen­dig sind", sagte Zy­pries.

Am ers­ten Ver­an­stal­tungs­tag wer­den Pro­fes­sor Dr. Reto M. Hilty, Di­rek­tor des Max-​Planck-​In­sti­tuts für Geis­ti­ges Ei­gen­tum, Wett­be­werbs-​ und Steu­er­recht, und Pro­fes­sor Diet­mar Har­hoff, Ph. D., Vor­stand des In­sti­tuts für In­no­va­ti­ons­for­schung, Tech­no­lo­gie­ma­nage­ment und En­tre­pre­neurship an der Lud­wigs-​Ma­xi­mi­li­ans-​Uni­ver­si­tät Mün­chen, mit einer rechts­wis­sen­schaft­li­chen und wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­chen Ana­ly­se die in­ter­dis­zi­pli­nä­re Grund­la­ge für die nach­fol­gen­den Dis­kus­sio­nen schaf­fen. An­schlie­ßend wer­den in wei­te­ren Ver­an­stal­tungs­blö­cken die Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter in­ter­na­tio­na­ler Un­ter­neh­men und In­sti­tu­tio­nen sowie Ur­he­ber spe­zi­fisch ihre Vor­stel­lun­gen zu den Be­rei­chen "wis­sens­be­stimm­te Wirt­schaft" und "Un­ter­hal­tungs­in­dus­trie" er­ör­tern. Zum Ab­schluss der Ver­an­stal­tung wer­den Herr Fran­cis Gurry, der Ge­ne­ral­di­rek­tor der WIPO, Herr Jac­ques Tou­bon, Mit­glied des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments, und Herr Til­man Lüder, Ver­tre­ter der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on, ihre Vor­stel­lun­gen für die zu­künf­ti­ge Rich­tung der ur­he­ber­recht­li­chen Ge­setz­ge­bung dar­le­gen.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen zum Ab­lauf der In­ter­na­tio­na­len Kon­fe­renz zum Ur­he­ber­recht kön­nen dem Pro­gramm ent­nom­men wer­den. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Ur­he­ber­recht fin­den Sie unter www.bmj.de/ur­he­ber­recht.

Quelle: Pressemeldung des BMJ