29.05.2009
Wird Abofalle endlich geschlossen? Verbraucherzentrale gewinnt Prozess in Mannheim.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Urteil gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen, die unter anderem die Seite opendownload.de anbietet und über die ich bereits mehrfach berichtet hatte.
Der Firma wird jetzt untersagt,
1.) eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten (da hatte ich wohl mit meiner Vermutung Recht...)
2.) Minderjährigen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen, wenn sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.
Letzteres findet sich in fast allen Schreiben solcher Abofallen-Firmen. Ich bin sehr gespannt auf die ausführliche Urteilsbegründung (Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 – nicht rechtskräftig) und werde darüber berichten (Update 18.06.2009: Das Urteil ist veröffentlicht, hier der Bericht dazu).
28.05.2009
Amerika hat es besser? Auf LawBidding.com bewerben sich Anwälte um konkrete Mandate.
In Amerika ist nun auch dieser Schritt getan: Auf LawBidding.com können Rechtssuchende ihre Fälle schildern, und Anwälte bieten dann einen Preis hierfür an. Immerhin: Der Rechtssuchende hat die Wahl, welchen der um seinen Fall buhlenden Juristen er beschäftigen will - es muss nicht unbedingt der billigste sein. Es handelt sich, wie der Anbieter in seinen FAQ ausdrücklich betont, nicht um eine Auktion, sondern nur um eine Möglichkeit, sich vorab über die wohl zu erwartenden Kosten zu informieren.
Eine gute Idee?
Kollege Marian Härtel berichtet in seinem Blog rechtmedial von der Schwierigkeit, Mandanten insbesondere im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen die Wahrheit über diese Kosten näher zu bringen - und über die teilweise bis ins Kriminelle reichenden Methoden anderer Kollegen, diese Kosten für den (zukünftigen) Mandanten möglichst gering zu halten. Eine Plattform wie LawBidding.com würde solcherlei Methoden wohl eher noch Vorschub leisten...
Auf der anderen Seite ist es natürlich für den Rechtssuchenden eine bequeme Möglichkeit, sich einmal ein Bild über seine Situation zu verschaffen.
Mich würde ja mal interessieren, wie Kollegen über eine solche Lösung denken. Die Kommentarfunktion steht natürlich jedem offen...
27.05.2009
Abbuchungen für nicht gewünschte Eintragung bei Gewinnspielen
Der Brief vom "WinGame-Team", das mich zur Eintragung bei 200 Gewinnspielen im Monat beglückwünscht, wäre so ein Schreiben gewesen, das bei mir im Papierkorb gelandet wäre. Doch dieser Brief hat es in sich: Nicht nur Name und Adresse sind dem Team bekannt, sondern auch Kontonummer und Bankleitzahl. Denn kostenlos ist dieser Eintragungsdienst nicht - 49,- Euro im Monat würden abgebucht, steht in dem Schreiben.
Dass die hinter dem WinGame-Team steckende Istanbuler Firma CCT Iletisim Organizasyon ltd. sti. damit ernst macht, konnte nach einem Bericht des Test-Magazins bereits eine Verbraucherin bestätigen. Bei ihr wurden nämlich tatsächlich die Gebühren abgebucht, obschon sie niemals die Dienste der obskuren Firma beauftragt hatte.
Was sollte man also tun, wenn man den nicht gewünschten Service aufgedrängt bekommt?
Wenn schon Geld abgebucht worden ist, stornieren Sie in jedem Fall bei Ihrer Bank den Lastschrifteinzug. Die Banken gewähren hierfür eine Frist von 6 Wochen, eventuell sogar länger. Ansonsten genügt es, einfach nichts zu tun. Es ist unwahrscheinlich, dass die zwielichtige Firma ihren vermeintlichen Anspruch gerichtlich durchsetzen wird. Stattdessen hofft man wohl - leider nicht grundlos - auf diejenigen, die sich einschüchtern lassen und einfach zahlen.
Erst wenn ein gerichtliches Schreiben (also ein Mahnbescheid oder eine Klageschrift) zugestellt wird, sollten Sie sich wehren - notfalls auch mit anwaltlicher Hilfe.
14.05.2009
Müll geklaut - Kündigung
Ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma sah ein Kinderreisebett in einem für die Schrottpresse gedachten Container - und nahm es unter den Augen seiner Kollegen mit. Prima Recycling, denkt jetzt der eine. Diebstahl der Jurist.
Dem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt. Ob dies rechtens war, wird derzeit verhandelt. Und das Gericht tut sich nicht leicht damit. Nachdem es seine Entscheidung bereits gestern auf heute vertagt hatte, wurde auch heute kein Urteil gefällt, wie der Mannheimer Morgen weiß.
Zwar, so die vorsitzende Richterin bereits gestern, sei das Kinderbett Eigentum des Entsorgungsunternehmens gewesen, so dass hier möglicherweise ein Diebstahl vorliege. Eine fristlose Kündigung jedoch sei vielleicht eine zu harte Reaktion.
Das Entsorgungsunternehmen hatte vorgetragen, der Mitarbeiter sei schon einmal wegen eines ähnlichen Sachverhalts abgemahnt worden und hätte wissen müssen, dass er dies nicht durfte. Das Gericht verlangt nun Beweise hierfür; zudem muss das Unternehmen darlegen, wie und wann der Betriebsrat über die frühere Abmahnung informiert worden sei.
11.05.2009
Strafverteidigerin von Holocaust-Leugner Zündel wegen Volksverhetzung verurteilt
Der Bundesgerichtshof hatte bereits ein fünfjähriges Berufsverbot gegen sie bestätigt. Gemäß § 70 Strafgesetzbuch ist dies die Höchstdauer für ein Berufsverbot. Nur in Ausnahmefällen darf ein längeres Berufsverbot verhängt werden.
Update (13.05.2009): Wie der Mannheimer Morgen meldet, hat die Zündel-Anwältin Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt - damit darf das höchste deutsche Strafgericht sich zum zweiten Mal mit der Sache beschäftigen.
BMJ: Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts
Auf Einladung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries diskutieren heute und morgen 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus über 19 Ländern über die Zukunft des Urheberrechts.
"Das digitale Zeitalter stellt die Rechtspolitik in allen Ländern vor neue Herausforderungen. Moderne Technologien und vor allem das Internet haben den Zugang aller zu Informationen und urheberrechtlich geschützten Inhalten deutlich vereinfacht. Sie haben Möglichkeiten der Vervielfältigung und der Verbreitung dieser Inhalte geschaffen, die noch vor kurzem völlig unvorstellbar waren. Leider wird im Internet auch täglich das geistige Eigentum verletzt. Viele fragen daher, ob wir eine stärkere Regulierung des Netzes brauchen", sagte Zypries bei der Eröffnung. "Wir wollen heute und morgen das große Ganze in den Blick nehmen. Quer denken und vordenken für die Zukunft - das ist das Ziel dieser Konferenz. Wir müssen gerade wegen der internationalen und europäischen Vorgaben unseren Blick insbesondere darauf richten, ob diese Rahmenbedingungen noch zeitgemäß sind oder modifiziert werden müssen", betonte Zypries.
Die Konferenz dient der Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation und soll Denkanstöße für die weitere Entwicklung des Urheberrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene geben. Dabei wird vor allem die künftige grundsätzliche, konzeptionelle Ausrichtung einer Weiterentwicklung des Urheberrechts im Mittelpunkt der Diskussionen stehen. "Allein die Stichworte "Google Buchsuche", "Digitale Bibliotheken", "Open Access", "Kulturflatrate" und "Musik- und Filmpiraterie" zeigen, dass wir für das Programm der Konferenz die Bereiche ausgewählt haben, in denen die rechtspolitische Diskussion am intensivsten geführt wird. Gerade diese Themen zeigen exemplarisch den Bedarf für eine Debatte darüber, welche Veränderungen des Urheberrechts langfristig notwendig sind", sagte Zypries.
Am ersten Veranstaltungstag werden Professor Dr. Reto M. Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, und Professor Dietmar Harhoff, Ph. D., Vorstand des Instituts für Innovationsforschung, Technologiemanagement und Entrepreneurship an der Ludwigs-Maximilians-Universität München, mit einer rechtswissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Analyse die interdisziplinäre Grundlage für die nachfolgenden Diskussionen schaffen. Anschließend werden in weiteren Veranstaltungsblöcken die Vertreterinnen und Vertreter internationaler Unternehmen und Institutionen sowie Urheber spezifisch ihre Vorstellungen zu den Bereichen "wissensbestimmte Wirtschaft" und "Unterhaltungsindustrie" erörtern. Zum Abschluss der Veranstaltung werden Herr Francis Gurry, der Generaldirektor der WIPO, Herr Jacques Toubon, Mitglied des Europäischen Parlaments, und Herr Tilman Lüder, Vertreter der Europäischen Kommission, ihre Vorstellungen für die zukünftige Richtung der urheberrechtlichen Gesetzgebung darlegen.
Nähere Informationen zum Ablauf der Internationalen Konferenz zum Urheberrecht können dem Programm entnommen werden. Weitere Informationen zum Urheberrecht finden Sie unter www.bmj.de/urheberrecht.
Quelle: Pressemeldung des BMJ




