- David Vogt (Culcha Candela - Schöne neue Welt)
- Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter (Cascada - Evacuate the dancefloor)
- Uptunes GmbH (Shaun Baker feat. Maloy - Give!)
- Matthew Tasa (Dream Dance Alliance - Never alone)
Wenn man häufiger Abmahnschreiben in Filesharing-Fällen in der Hand hält, könnte man den Eindruck erlangen, die Schreiben wären immer dieselben und würden sich nur in der Adresse des Abgemahnten und im Datum für die Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung des Vergleichsbetrags unterscheiden.
Gerade liegt mit wieder ein Schreiben wegen "Schöne neue Welt" vor, das aber an einigen Stellen nachgebessert wurde. Insbesondere wird jetzt darauf hingewiesen, dass
"...unsere Mandantschaft [...] als Urheber mitberechtigt [ist], Ansprüche aus Verletzungen des o.g. Werkes geltend zu machen. Von den übrigen Miturhebern wurde unsere Mandantschaft beauftragt und bevollmächtigt, Rechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen sowie Leistung zu eigenen Händen zu verlangen."Ein Nachweis dieser Beauftragung und Bevollmächtigung wird leider nicht mitgeliefert.
Ich hatte ja an anderer Stelle mich schon gefragt, wer dieser David Vogt denn eigentlich sei - einer von mehreren Miturhebern des Liedes, wie ich dann herausfand. Als Miturheber gilt § 8 Urhebergesetz (UrhG), in dem unter anderem geregelt ist:
"Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen."Und Miturheber gibt es eine Menge, wie eine Recherche bei der GEMA ergibt:

Da war diese Klarstellung durchaus sinnvoll - auch wenn sie, wie gesagt, unbewiesen bleibt.
Ach ja, eine weitere Änderung ist nur marginal: Der Satz "Die Höhe des pauschalen Vergleichbetrages ist nicht verhandelbar" ist nun unterstrichen. Das soll wohl verdeutlichen, dass man keine Lust mehr hat, in jedem einzelnen Fall sagen zu müssen, dass 450,- Euro als Vergleichsbetrag doch nun wirklich nicht zu viel verlangt sei...
Mal sehen, was als nächstes geändert wird. Aber man merkt wieder einmal, dass die Praxis mancher Kollegen, sich von der Abmahnung nur die erste Seite schicken zu lassen, um das Aktenzeichen zu erfahren, und dann immer gleich zu reagieren, manchmal vielleicht nicht zu empfehlen ist...
Bleiben Sie wachsam!





