Immer wieder werde ich gefragt, wie es denn eigentlich in der Sache mit dem Spendenaufruf für die Klage gegen eine Filesharerin stünde. Hintergrund war hier: Die Software der Firma Media Protector GmbH "FileWatch" soll in einem gerichtlichen Gutachten auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden. Der Klägerin (Filesharerin) fehlte aber das Geld, um den Vorschuss hierfür zu zahlen. Nachdem die 5.000,- Euro Spenden zusammengekommen waren, konbnte die Klägerin das Gerichtsverfahren fortführen und den Vorschuss für das Gutachten erbringen. Dann folgte langes Schweigen.
Zuerst hat sich gulli.com - ein bekanntes Internet-Portal für alle Internet-Nutzer des gesamten deutschsprachigen Raumes und Mitinitiator der Spendenaktion - nach längerer Zeit wieder zum Thema geäußert. Und jetzt will Telepolis erfahren haben, dass das Gutachten recht positiv für abgemahnte Filesharer ausgegangen ist. "File Watch" soll - zumindest damals - nur insoweit ein eindeutiges Ergebnis geliefert haben, als nur der Inhaber des Anschlusses die Datei angeboten habe. Bei mehr als einer Möglichkeit könne den Logdateien nicht entnommen werden, wer genau die Datei zur Verfügung stellte.
Diese Voraussetzung ist aber selten erfüllt - in der Regel bieten mehr als ein Filesharer begehrte Dateien an (ich sehe hier mal von den "First Seedern" ab). Dann kann aber nicht mehr beweissicher nachgewiesen werden, dass die Datei über den konkreten Anschluss des Abgemahnten angeboten worden ist.
Wie gesagt, auch Telepolis hält sich noch zurück und spricht von "angeblichen" Inhalten des Gutachtens. Wer hier genauere Informationen hat - nur her damit!
Es bleibt spannend für alle Abgemahnten.
Hinweisen möchte ich aber, dass auch dann, wenn das Gutachten zum oben genannten Ergebnis gekommen sein sollte, das noch kein Freibrief für alle Filesharer ist. Denn dieses Gutachten bezieht sich nur auf eine bestimmte Version eines bestimmten Log-Programms. Andere Rechteinhaber, die andere Programme (oder auch nur aktuellere Versionen) zur Suche nach Urheberrechtsverletzungen einsetzen, werden sich darauf berufen, dass das Gutachten ja nicht ihre Software(Version) betreffe.
Außerdem ist der geschilderte Fall ja auch ein Sonderfall - die Abgemahnte verwendete ein Filesharingprogramm im Leecher-Modus - hatte also nach eigenen Aussagen den Upload komplett unterbunden. Das wird nicht jeder von sich behaupten können - jeder Fall ist eben einzigartig und muss für sich betrachtet werden.
Zumindest würde das Gutachten aber eines zeigen: Die immer wieder gemachte Aussage, die Loggings seien beweissicher, können eventuell angefochten werden. In manchen Fällen lohnt es sich also zu kämpfen.
18.11.2010
Was ist eigentlich aus dem Gutachten zur Software "FileWatch" der Media Protector GmbH geworden? (Update)
von
Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Labels:
Abmahnung,
Filesharing,
p2p,
peer to peer,
Tauschbörsen,
Unterlassung,
Urheberrecht
Kommentare:
Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)





Lt. Gutachen von Frank Sarre (Aussage auf der Homepage von File Watch) wurde eDonkey2000 geprüft. Somit ist die allgemeine Aussage "gutachterlich geprüft" zweifelhaft und nicht rechtlich haltbar!
AntwortenLöschenDas auf der Webseite von "stop p2p piracy" genannte und in Auszügen veröffentlichte Gutachten hat meines Wissens nichts mit dem jetzt durch das Gericht eingeholte Gutachten zu tun.
AntwortenLöschenHat man erst einmal das auf "stop p2p piracy" genannte Gutachten (vom April-2009) vorliegen, und dazu auch noch mit dieser Version generierte sog. IP-Listen, dann präsentieren sich hier erstaunliche Ergebnisse. Vor allem die Frage, auf welcher Grundlage die Logsoftware einen Leecher-Client überhaupt aufgezeichnet haben will.
AntwortenLöschenSiehe auch diese umfangreiche Abhandlung "http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66857-abmahnwahn-2-0-allumfassend-171.html#post1308443".
Hier bringt auch ein erneutes Gutachten keinen wirklichen Informationsgewinn mehr, sondern allenfalls eine erneute Bestätigung, dass der angebliche Beweis für den sog. illegalen Upload i.d.R. gar nicht erbracht wird. Und da es sich hier um ein protokollbedingt technisches Problem handelt, tifft das auch auf jegliche Form einer Logsoftware zu, die mit diesem Protokoll (hier ed2k) arbeiten muss.