In einer 12 Seiten umfassenden
Pressemitteilung (pdf) legt die Kanzlei Nümann + Lang, die seit einiger Zeit Urheberrechtsverstöße für Musiker und sonstige Rechteinhaber abmahnt, ihre Rechtspositionen zum Thema Filesharing und "Massenabmahnung" dar.
Der Text setzt sich mit der politischen, aber auch juristischen Diskussion der Filesharing-Problematik auseinander und ist wohl als Reaktion auf die vor kurzem durch die Verantwortlichen von Gulli.com, Netzwelt.de/Forum, Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und die Initiative Abmahnwahndreipage "
Statistik zum Abmahnwesen Deutschland 2009" zu sehen.
Ich möchte mich hier nicht mit jedem einzelnen Argument befassen. Eines stößt mir bei dem Thema aber immer wieder auf:
Ich habe hier Mandanten, die durch die von den betreffenden Kanzleien (nicht allen) häufig (nicht immer) sehr aggressiv geschriebenen Briefe und auch durch die darin genannten hohen Beträge sehr eingeschüchtert sind. Darunter sind Menschen, denen man schon ansieht, dass sie
selbst es jedenfalls
nicht gewesen sind. Besonders ältere Menschen, die beispielsweise von ihren Angehörigen einen Internetanschluss "geschenkt" bekamen, sind von den damit verbundenen Auswirkungen häufig überfordert. Ganz zu schweigen davon, dass sie sich überhaupt ausmalen können, welche "Gefahren" sie als Anschlussinhaber setzen.
Ich möchte hier nicht diejenigen in Schutz nehmen, die tatsächlich Jahre lang am Rechner saßen und gigabyteweise Musik, Filme und Hörbücher aus dem Internet luden. In vielen Fällen wussten diese Leute sehr genau, dass das nicht wirklich legal sein konnte.
Treffen tut die massenhafte Abmahnerei aber andere, nämlich die Eltern, Großeltern oder Nachbarn, die selbst kein "Unrecht" getan haben - und denen man die Untiefen des Urheberrechts auch nur schlecht nahe bringen kann.
Ich habe manches Mal den Eindruck, die Gerichte gehen bei der Beurteilung der Haftung des Anschlussinhabers einfach zu weit und meinen, dass eben einer zahlen müsse - das Recht wird in diesem Fall sehr weit ausgedehnt. Prüf- und Überwachungspflichten etc. werden kreiert, die teilweise so weit gehen, dass gefordert wird, bei der Einrichtung eines Internetanschlusses müsse man sich professionelle Hilfe holen. Und das, obschon die Internetanbieter immer mit dem Prinzip "plug and surf" werben. Es wird gefordert, eine Firewall, Benutzerkonten, Virenschutzprogramme einzurichten und zu verwalten - in dem im Schreiben zitierten
Urteil des Oberlandesgerichts Köln (jetzt
auch im Volltext erhältlich) sogar schon zu einem Zeitpunkt, wo viele Privatanwender wohl noch Windows 98 oder ME einsetzten und Benutzerkonten nicht so einfach einzurichten waren wie heute.
Nümann + Lang sagen dazu:
"Wir vertreten in diesen Fällen die Interessen der Urheber, die bei einer Entlastung der Anschlussinhaber von entsprechenden Kontrollpflichten schutzlos stünden."
Und das ist genau das Prinzip: Einer muss einfach zahlen. Ob er´s war oder nicht.
Noch einmal, nur damit ich nicht missverstanden werde:
Ich bin selbst Musiker. Ich kann mir vorstellen, dass es nerven kann, wenn überall meine Songs heruntergeladen werden, ohne dass ich davon einen finanziellen Vorteil habe. Auf der anderen Seite weiß ich von vielen Fällen, in denen die kostenfreien Downloads dann doch zum Kauf der entsprechenden CD oder DVD geführt haben. Einfach, weil man diese seelenlosen mp3-Dateien nicht anfassen, anschauen, selbst lesen kann.
Ich bin selbst Vater. Wie soll ich meine Kinder dabei überwachen, was sie im Internet so alles anstellen? Bereits in der Grundschule wird von den Kindern verlangt, dass sie im Internet recherchieren oder arbeiten. In diesem Alter kann ich vielleicht noch Einfluss nehmen, noch über die Schulter schauen. Wenn die Kinder älter werden - oder gar volljährig und noch bei mir zu Hause wohnen - wie soll ich das denn anstellen?
Als Musiker fände ich es nicht gut, wenn in meinem Namen Omas, Opas, Väter und Mütter zur Zahlung von Beträgen veranlasst würden, die für die möglicherweise gegebene Urheberrechtsverletzung letztlich kaum etwas können. Und die vor allen Dingen
gegen eine solche Verletzung nichts unternehmen können.
Für diejenigen Erwachsenen, die sehenden Auges selbst das Urheberrecht verletzen, sieht die Sache anders aus - hier stoße ich bei meinen Beratungen auch auf Verständnis. Diejenigen, die es nicht selbst waren, sind die in meinen Augen schwierigen Fälle.
Und wenn aus den zahlreichen Abmahnungen wirklich so etwas entstanden ist wie eine Abmahnindustrie? Wenn die Kanzleien tatsächlich keine Honorare fordern und sich die Gewinne teilen? Wenn hier wirklich der Bürger "abgezockt" wird?
Nümann + Lang sagt dazu:
"Wir sind nicht direkt betroffen, aber über die Art und Weise, wie in dieser Diskussion - auch von Kollegen - die Integrität der abmahnenden Kanzleien mittels haltloser Vermutungen und Behauptungen in Frage gestellt wird, außerordentlich aufgebracht."
Ich beschuldige niemanden. Aber ich kann es auch nicht ausschließen, dass in manchen Fällen nur der Profit im Vordergrund steht. Ich bin mir allerdings sicher, dass das nicht bei allen beteiligten Anwälten und Kanzleien so ist.
Viele glauben ja, dass nach dem Abmahnjahr 2009 nun das Klagejahr 2010 kommt. Vielleicht werden einige der zu führenden Prozesse Klarheit in diese oder jene Angelegenheit bringen. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte darauf hinwirken werden, wenn ihnen die Gelegenheit dazu gegeben wird.
PS: Dieser Text stellt meine persönliche Meinung dar.