Google Street View und kein Ende...
Jetzt fahren die Street View Cars wieder durch die Straßen von
Heidelberg und
Mannheim (und laut Google auch in
vielen anderen Ortschaften in Deutschland). Nachdem schon im Laufe des Jahres 2009 in beiden Städten Aufnahmen gemacht worden sind, geht es jetzt nach der Winterpause weiter - und auch die Diskussionen finden kein Ende.
Seit 2008 fotografiert Google die Straßen deutscher Städte ab, um sie in ihrem Dienst Google Maps einbinden zu können. Der Nutzer dieses Dienstes soll virtuell durch die Straßen schlendern und sich einen Eindruck machen können. Das kann sinnvoll sein für die Reiseplanung, für einen Voreindruck eines Geschäftspartners oder um eine neue Wohnung, ein neues Haus in einer unbekannten Stadt zu suchen.
Aber natürlich gibt es auch Möglichkeiten, die weniger Wohlbehagen auslösen. Sehr instruktiv hat hierzu Peter Welchering vom Deutschlandfunk einen lesenswerten
Hintergrundartikel geschrieben. Die Stichworte hierzu sind personalisierte Werbung, Verkauf persönlicher Daten, Bilderkennung, automatisierte Gesichtserkennung, Überprüfung der Kreditwürdigkeit, Geocaching. Es gibt Menschen, die befürchten, dass ihre Häuser für Diebeszüge ausspioniert werden könnten - schön unauffällig vom heimischen PC aus. Oder Menschen, die fürchten, in
peinlicher Pose fotografiert zu werden.
Und seit nunmehr auch noch publik wurde, dass nicht nur Fotos aufgenommen, sondern auch Daten aus offenen WLANs abgehört und aufgezeichnet wurden, regen sich immer mehr Menschen darüber auf.
Bayern hat darauf reagiert und für das gesamte Bundesland Fahrten mit den Street View Cars
verboten.
So diskutiere ich in den letzten Tagen häufiger über die Gefährlichkeit des kommenden Google-Dienstes. Und bin damit nicht allein: Gemeinden aus dem Umkreis von Heidelberg, etwa die SAP-Stadt
Walldorf,
St. Leon-Rot oder
Rauenberg, bieten ihren Bürgern einen besonderen Service. In den Rathäusern liegen Widerspruchslisten, mit denen man sich gegen die Veröffentlichung von Fotos des eigenen Hauses in Street View wehren kann. Die Listen sollen dann gesammelt noch vor dem geplanten Deutschland-Start an Google geleitet werden.
Rein rechtlich gesehen, ist an der Vorgehensweise von Google - zumindest bezüglich der Fotos - nichts zu kritisieren. In einem rechtlichen
Gutachten (siehe dazu auch
meinen Kommentar) kommt das Institut für Rechtsinformatik zu dem Schluss, dass keine datenschutzrechtliche Handhabe gegen den umstrittenen Dienst gegeben ist. Häuser sind eben keine personenbezogenen Daten. Und so lange Google den
Maßnahmenkatalog beachtet, der gemeinsam mit deutschen Datenschützern erstellt wurde, dürfte daran auch nichts zu deuteln sein.
Die WLAN-Geschichte ist da etwas kritischer. Zwar wurden wohl nur einzelne "Gesprächsfetzen" aufgezeichnet, doch das ist vielen auch schon zu viel. Google hat daher
reagiert und wird entsprechende Daten nicht mehr sammeln. Zuerst war noch behauptet worden, dass lediglich Identifikationsdaten der Funknetze (Mac-Adresse, SSID) erfasst würden, was sich aber als falsch heraus stellte.
Letztlich dreht der Konzern auch noch einmal kurzerhand den Spieß um und weist darauf hin, dass hier deutlich wurde, wie "offen" offene WLAN-Netze eben sind. Und das ist natürlich korrekt: Was Google mit vorbeifahrenden Street View Cars kann, das können andere auch. Nutzer solcher Dienste sollten sich also dessen immer bewusst sein: Mithören ist ganz einfach.
Lesenswert zum Thema: "
Es gibt kein Recht auf totale Transparenz" von Lars Reppesgaard in Antwort auf den Artikel "Persönlichkeitsrecht für Jägerzäune?" vonMichael Seemann.
Letztlich wohl ein Thema, das uns noch ein Weilchen beschäftigen wird.
[Update 27.05.2010] Der hamburgische Datenschutzbeauftragte
meldet,
dass Google die gestern ablaufende Frist zur Beantwortung der Fragen zum WLAN-Scanning dazu genutzt hat, die geforderten organisatorischen und technischen Informationen schriftlich übermittelt. Eine Vorlage der Festplatte sei jedoch aus rechtlichen Gründen zunächst abgelehnt worden. Dabei berief sich Google selbst kurioserweise auf das Fernmeldegeheimnis: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Kommunikationsdaten gespeichert worden seien, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen.
Das halte ich für Quatsch - wer sonst soll denn bitte die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung besser beurteilen als die Datenschutzbehörde? Auch die hamburgische Staatsanwaltschaft hat sich dementsprechend geäußert. Google wird hier also noch weiter unter Druck stehen bleiben...