"Quick Freeze" bedeutet, dass auf Zuruf beispielsweise der Strafverfolgungsbehörden, aber auch etwaiger Urheber beim Verdacht auf Filesharing der jeweilige Access-Provider, also beispielsweise die Telekom, die Daten speichert bzw. speichern muss, die für eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. Zeitraum angefallen sind. Dazu gehört insbesondere die Information, welchem Kunden die IP-Adresse zugeordnet worden ist - samt Adressdaten etc. Warum eigentlich schnelles Einfrieren? Deswegen, weil die genannten Daten in der Regel spätestens 7 Tage nach deren Anfall gelöscht werden und damit auch nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung stehen. Also muss schnell (quick) gehandelt werden, um dem Verfall der Daten durch deren Einfrieren (freeze) zuvor zu kommen.
In dem Beitrag wird auf die Probleme eingegangen, die die Access-Provider mit den Anforderungen haben: Hatten diese sich zunächst auf die Vorratsdatenspeicherung einrichten müssen, sollen sie also jetzt eine weitere Speicherform ermöglichen, die nach eigenen Auskünften nicht automatisierbar und daher personalaufwändig sei. Die für die Vorratsdatenspeicherung eingerichteten Möglichkeiten könnten hier nicht angewandt werden.
Spannend ist dann ein Absatz, in dem es um die Auskunftsverfahren in Filesharing-Fällen geht, wie sie beispielsweise durch das Landgericht Köln oder das Landgericht Bielefeld durchgeführt werden:
"Alle Provider mit Privatverbrauchern als Kunden beschwerten sich im Workshop über die hohe Zahl an Anfragen wegen Urheberrechtsverletzungen, inzwischen bis zu 30.000 und 50.000 IP-Adressen pro Monat und Provider. Die Gerichte segneten Listen zum Auskunftsersuchen problemlos ab. Dies übersteige die Kapazitäten der Anbieter. Quick Freeze würde sich hier laut Branchenvertretern als noch problematischer erweisen."Kollege Lutz spricht in diesem Zusammenhang nur vom Landgericht Köln, das aufgrund seiner Zuständigkeit für die Auskünfte der Deutschen Telekom besonders prominent in diesem Zusammenhang ist. Es gibt aber noch weitere Gerichte und mehr Provider, die betroffen sind: 1&1, Alice, O2, Netcologne, Kabel Deutschland, Freenet, Versatel, Arcor, Congstar... (Einige von diesen Providern sind allerdings lediglich Reseller).
[Hervorhebung von mir]
Wie auch immer man es dreht und wendet, selbst wenn man die niedrigere Zahl von 30.000 IP-Adressen nimmt und auf das Jahr hochrechnet, ergibt sich schon die schwindelerregende Zahl von 360.000 IP-Adressen, die ein einziger Provider einfrieren und beauskunften soll. Multipliziert man dies noch mit der Anzahl der möglichen Provider mit Privatverbrauchern als Kunden, so erreicht man schnell eine Anzahl, nach der die bisher nur auf Schätzungen basierenden Zahlen von 450.000 Abmahnungen im Jahr 2009 (siehe Statistik (pdf) der Initiative Abmahnwahn-Dreipage) durchaus wahrscheinlich klingen.




