Nur, um einmal ein Beispiel zu geben, wie umstritten schon eine an sich "einfache" Frage sein kann, möchte ich einen Einblick in eine Mailingliste, in der Anwälte sich zu meist rechtlichen Fragen austauschen.
Dort wurde die folgende Frage gestellt:
Der Angestellte eines Entsorgungsunternehmens leerte einen Altpapiercontainer und beschädigte dabei einen PKW. Das Unternehmen will keinen Ersatz leisten. Gegen wen ist Klage zu erheben: gegen den Angestellten und das Unternehmer als Gesamtschuldner?Innerhalb von wenigen Minuten gab es fünf unterschiedliche Antworten auf diese Frage:
- Gegen den Staat wegen Amtshaftung.
- Nur gegen den Angestellten, weil sich das Unternehmen häufig entschuldigen ("exkulpieren") kann.
- Nur gegen das Unternehmen, das muss dann seinen Schaden mit seinem Angestellten intern regeln.
- Gegen beide, da sie als Gesamtschuldner haften.
- Gegen den Haftpflichtversicherer des LKW, da das Be- und Entladen zum Betrieb des Fahrzeugs gehört.
Diese Aussage spiegelt sich übrigens auch in einem Urteil des Landgerichts Aachen vom 21.09.2010, Aktenzeichen: 7 S 56/10 aus dem letzten Jahr wider:
Dort ging es um den Fall, dass jemand zunächst einen Gerichtsprozess verloren hatte. Er beauftragte dann einen Anwalt, der prüfen sollte, ob es sich lohnte, Berufung einzulegen. Der Anwalt prüfte, kam zu dem Schluss, dass eine Berufung wohl eher keine Aussicht auf Erfolg haben würde, und stellte seine Rechnung. Sein Mandant wandte sich an einen zweiten Anwalt, der für ihn die Berufung einlegte - und den Fall gewann. Daraufhin weigerte sich der Mandant, die Rechnung des ersten Anwalts zu zahlen, weil er sich von diesem schlecht beraten fühlte.
Das Gericht konnte dieses Gefühl zwar nachvollziehen, sprach dem Anwalt dann aber doch sein Honorar zu:
"Die rechtliche Bewertung von Lebenssachverhalten kann nur in seltenen Ausnahmefällen 'richtig' oder 'falsch' sein. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden."Ich möchte damit nur verdeutlichen, dass auch zunächst einfach erscheinende Fragen schwer zu beantworten sind. Und es kommt manchmal auch darauf an, die richtigen Fragen zu stellen und die Antworten darauf dann richtig zu werten.
Wir Anwälte geben gerne Auskunft auf rechtliche Anfragen. Aber auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, als sei ein Fall oder eine "kurze Frage" mit nur wenig Aufwand verbunden: In den meisten Fällen ist es nicht nur hilfreich, sondern auch nötig, wenn man auf das in jahrelangem Studium und jahrelanger Praxis erworbene Wissen zurückgreifen kann. Gestehen Sie also Ihrem Anwalt seine Anerkennung in Form seines Honorars zu.
Oder, wie es der DeutscheAnwaltVerein ausdrückt:
Ich danke den folgenden Kolleginnen und Kollegen der Anwaltsliste für die Anregung:





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