22.06.2011

Branchenbuchanbieter jubiliert: Urteil des Amtsgerichts Köln vom 6. Juni 2011 (Aktenzeichen: 114 C 128/11)

Also, da hat also ein Amtsgericht mal wieder ein für Branchenbuchanbieter positives Urteil gefällt. (Genauer gesagt: Das Amtsgerichts Köln hat mit Urteil vom 6. Juni 2011 unter Aktenzeichen 114 C 128/11 entschieden.) Und in alt bekannter Weise wird das den Mahnbriefen beigefügt, um die lieben "Kunden" zur Zahlung anzuregen.

Was war geschehen?

Die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH ("GWE") klagte nein, nicht in Düsseldorf (warum wohl? In mir vorliegenden Formularen ist dort der Gerichtsstand gemäß den eigenen AGB der Firma vereinbart), sondern in Köln gegen einen "Kunden" auf Zahlung von 569,06 Euro - und gewann.

Soweit das Urteil es erkennen lässt, ging es um den üblichen Vertrag über die Veröffentlichung von Firmendaten des beklagten Kunden auf dem (im Urteil großspurig so genannten) Internetportal der Klägerin www.gewerbeauskunft-zentrale.de. Viele meiner Mandanten, die sich gegen die Firma wehren, hatten bei dem Formular übersehen, dass für diese Veröffentlichung 2 Jahre lang monatliche Kosten von 39,85 Euro zzgl. Mehrwertsteuer auf sie zukommen würde.

Das Gericht schreibt in dem Urteil, der Vertrag sei ein Dienstvertrag nach § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das ist schon einmal Quatsch, denn geschuldet war ja nicht eine Dienstleistung, sondern vielmehr ein Erfolg - nämlich die Veröffentlichung der Daten im "Portal" gewerbeauskunft-zentrale.de.

Dann beschäftigt sich das Gericht damit, ob der Vertrag angefochten werden durfte - und verneint dies. Eine arglistige Täuschung nach § 123 Absatz 1 BGB liege nicht vor. Das Schreiben der Firma habe nämlich nicht den Eindruck erwecken wollen, ein behördliches Schreiben oder eine Rechnung zu sein.

Das kann man - und das sehe ich - anders. Schon das verwendete Papier, graues Umweltschutzpapier, wird häufig von Behörden verwendet. Ich habe noch nie gesehen, dass ein Unternehmen, das für ein Produkt wie z.B. ein Online-Branchenverzeichnis wirbt, dafür Umweltschutzpapier verwendet. Und das ist nur ein Gesichtspunkt.

Das Gericht verweist auch darauf, dass der aufmerksame Leser hätte merken können, dass das Formular ein Eintragungsangebot und kostenpflichtig sei. Aber da liegt ein weiterer Fehler: Diese Art von Schreiben ("oje, da will eine Behörde unsere Daten für´s Register - füll doch mal schnell aus") wird eben in der Regel nicht mit der sonst üblichen Sorgfalt gelesen. Und wenn Sie mich fragen: In meinen Augen sollen diese Formulare auch gar nicht gelesen werden.

Noch einmal der Hinweis auf die schöne Formulierung, die das OLG Frankfurt in einer vergleichbaren Sache geschrieben hat: Es gebe nur zwei Möglichkeiten, wie die Formulare vom Empfänger aufgefasst werden können:

"Die Werbung wird entweder richtig verstanden und nicht beachtet oder falsch verstanden und zur Grundlage eines auf Täuschung beruhenden Vertragsabschlusses gemacht."
Auch dass nicht der Jahresbeitrag, sondern der monatlich zu zahlende Betrag genannt wird, obwohl der Vertrag mindestens zwei Jahre laufen soll, wurde vom Gericht nicht thematisiert. Das wurde nämlich - auch in Düsseldorf (Urteil vom 15.04.2011, Aktenzeichen 30 O 148/10) - als wettbewerbswidrig eingestuft.

Alles in allem ist das Urteil nicht wirklich gut - erstaunt hat mich daran nur zweierlei:
  • Zum einen war der Beklagte offenbar anwaltlich vertreten. Da hätte ich mir ein bisschen bessere Argumente erhofft. 
  • Zum anderen war die GWE nicht durch die zuletzt für die GWE auftretende Kanzlei Burkhard Joepchen vertreten, sondern durch eine andere Kanzlei aus Essen.

Und die Moral von der Geschicht?

Lassen Sie sich nicht von diesem Urteil beeindrucken. Es ist eine Einzelfallentscheidung - und sie ist nicht einmal gut begründet. Ich sehe immer noch gute Möglichkeiten, aus dem "Vertrag" - so es denn einer ist - wieder heraus zu kommen.

Und lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt vertreten, der ein bisschen Erfahrung in diesen Angelegenheiten hat.

...und weitere Infos zu diesem Thema:

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

Kommentare:

  1. "569,06 Euro" - und damit knapp unter der Berufungsgrenze. Dumm gelaufen!

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  2. Tja, hätte der Anwalt Widerklage erhoben (Feststellungsklage), wäre das wohl nicht passiert. Dann könnte jetzt das Landgericht Köln noch mal nachschauen. So aber leider nicht. Echt dumm gelaufen.

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  3. Ich hab da mal ne ganz dumme Frage. Wenn Oma Else auf so ne Sache reinfällt, wo draufsteht: "Hallo Oma Du hast 1000 Euro gewonnen schick mal schnell 100 Euro hierhin, damit wir Dir 1000 Euro auszahlen können!", dann versteh ich ja noch dass Oma Else das vielleicht macht.

    Aber wir reden hier über gestandene Geschäftsleute, und ich sah neulich genau über diese Firma etwas im Fernsehen, da sind nicht kleine Tante Emma-Läden sondern Firmeninhaber die teilweise seit Jahren Ihr Geschäft betreiben betroffen. Also diese gestandenen Geschäftsleute sollten doch wohl in der Lage sein, auf einem Schreiben zu erkennen, dass da irgendwo steht: Ey Alter wenn Du diese Sch****ße zurückschickst, dann kostet das fett Kohle, oder seh ich das zu einfach?

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  4. Sehr geehrte Damen und Herren. Die Branchenbucheintragsfirma GWE (Gewerbeauskunft-Zentrale.de) ist sehr wohl einzig und allein darauf aus, Gewerbetreibende abzuzocken. 1. bekommt sie die Adressen von der Telekom. (Den nur dort im öffentlichen Telefonbuch ist mein Gewerbe falsch eingetragen). Und genau so falsch war die Empfängeradresse auch geschrieben. 2. Der Name Gewerbeauskunft-Zentrale macht schon mal den Eindruck, als würde das Schreiben vom Gewerbeaufsichtsamt kommen. Denn, alles ist einem Behördenbrief täuschend ähnlich gehalten. 3. Warum bitte wird das Urteil (inkl. Klägeradresse) nebst Zahlkarte und letztmalige Aufforderung zu zigtausend Briefen an die nicht Zahlungswilligen geschickt. Dies ist meines erachtens Eischüchterung vom feinsten.

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  5. Nach meinem Reinfall mit dem o.g. "Angebot" habe ich mich anwaltlich beraten lassen und zuerst einmal ein Einschreiben mit der Anfechtung und Kündigung des Vertrags verschickt. Danach kam nach mehreren Briefwechseln schon ein Angebot mit einer niedrigeren Rechnung, welches ich ablehnte.
    Habe mittlerweile schon mehrere Schreiben von mehreren Anwälten dieser dubiosen Firma erhalten. Beim letzten Mal wurde der gerichtliche Mahnbescheid von RA-Jöpchen angekündigt, natürlich mit einem "fairen" Angebot die Sache doch noch zu zahlen. Zusätzlich kam dann sogar noch ein "wohlwollender" Anruf der Kanzlei. Habe auf alles nicht oder ablehnend reagiert. Natürlich kam bis heute kein gerichtlicher Mahnbescheid.
    Das neue Schreiben (Jetzt von GWE selbt - gehen denen die Anwälte aus...?) hat nun das Gerichtsurteil in Köln als Anlage. Werde auch hier mich nicht einschüchtern lassen und das Weitere abwarten.

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  6. Ich kämpfe jetzt seit 2 Jahren mit der GWE. Einspruch wegen arglistiger Täuschung, Schreiben an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Daraufhin eine Ladung bei der Kripo zur Zeugenaussage. Die Klage, wurde auch nach Einspruch zum 2. Male mit haarsträubenden Argumenten abgewiesen. Jetzt das Urteil aus Köln vom Juni 2011. Es ist wohl ein Urteil eines Einzelfalles, aber doch sehr bedenklich, nachdem bewiesen ist, dass fast Alle, der Eingetragenen, Hereingefallenen sind. Prompt kam Post mit der letzten aussergerichtlichen Aufforderung zur Zahlung Aber Es gibt anscheinend verschiedene Formulare, denn die angegebenen Texte und deren Begründungen zum Urteil, stimmen mit dem von mir, nicht überein. Wer hat dies auch schon festgestellt?

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  7. Lasst Euch keine Angst machen. Auch wir werden unter gar keinen Umständen (ja von der GWE hört genau zu) zahlen. Diesen Leuten und den unseriösen Anwälten die die GWE vertreten, muss Einhalt geboten werden. Sollte was von Gericht von denen kommen, freuen wir uns dies als Presseaktion für unseren "Betrieb" (der wir nicht sind) zu nutzen. Und wenn der Kampf gengen dieser Abzocker mein Hobby für die nächste Zeit wird, WIR ZAHLEN NICHT und werden Euch bekämpfen!

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  8. Es ist schade, dass die ,,Sache''eingeschlafen ist, obwohl in der letzten Zeit 2011 und 2012 sich doch schwerwiegend etwas getan hat. Die oben stehenden Berichte sind alle alt. Es gibt bestimmt Betroffene, die die Auswirkungen der letzten Urteile interessieren würde. Wie geht es weiter? Es werden ja weiter Rechnungen und Mahnungen verschickt. Also, wer weiß was Neues?

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  9. Klicken Sie unter dem Artikel einfach auf den Link "Branchenbuchabzocke" - dann bekommen Sie die neuesten Artikel zum Thema angezeigt. Der neueste ist übrigens vom 15.02.2012 und findet sich hier

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  10. Auf die Frage:
    Wer weiß was Neues?
    GWE schreibt jetzt, letzte Mahnungen mit Mahngebühren, ohne auf Kündigungen und Anfechtungen zu reagieren. Die letzten 2 Jahre werden auch nicht erwähnt und auch nicht gemahnt.Ist das eine neue Strategie?

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