20.06.2011

Kreative Gegendarstellung

"Wie wehrt man sich nur gegen das, was in der Zeitung steht?" fragte schon Reinhard Mey. Die Pressegesetze kennen da eine klare Antwort: Gegendarstellung. Kurz gesagt: Wenn ein Presseorgan also über jemanden etwas Falsches schreibt, muss es an gleicher Stelle auch die Ansicht desjenigen veröffentlichen, über den berichtet wurde.

Die Gegendarstellung muss sich dann eng an das halten, was zunächst behauptet wurde, so dass häufig derselbe Satz nur ins Gegenteil verkehrt wird. Da steht dann z.B.
Gegendarstellung zu "Ich suche einen Mann". Ich suche keinen Mann.
oder
Hierzu stelle ich fest, dass ich die Werbejingles nicht im Keller meines Elternhauses produziert habe.
Wirklich kreativ ist das in der Regel nicht. Sehr kreativ sind hingegen die Macher der Zeitschrift "die aktuelle" vorgegangen, wie Stefan Niggemeier berichtet. Sie stellten auf ihrer Titelseite gegen dar, ohne dass man das merkt. Clever.


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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

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