25.01.2012

Was Urheberrecht und Datenschutz gemein haben: fehlende Akzeptanz

Je mehr ich mich mit den Themen Urheberrecht und Datenschutz in ihrer derzeitigen Ausprägung beschäftige, desto mehr komme ich zum Schluss, dass zwar für Juristen diese rechtlichen Regelungen nachvollziehbar, in großen Teilen sogar sinnvoll sind. Dass aber auf der anderen Seite ich das dem Bürger auf der Straße nicht mehr vermitteln kann - einfach weil der rechtliche Rahmen nicht mehr auf das passt, was da tatsächlich (vor allen Dingen im Internet) passiert.

1. Datenschutz

Schon vor Jahren habe ich mich als Datenschutzbeauftragter damit beschäftigt, wie ich das Thema anderen - nämlich Mitarbeitern, Vorgesetzten und Kunden - näher bringen könnte. Und ich stieß immer wieder auf dieselbe Reaktion:
"Datenschutz? Interessiert mich nicht!"
Warum ist das so? Denn ich habe auch immer wieder festgestellt, dass dann, wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen war, von denselben Leuten laut nach Abhilfe, laut nach Datenschutz gerufen wurde.
"Wie, da schickt mir einfach einer eine Werbe-E-Mail? Woher hat der denn meine Adresse? Das kann doch nicht sein!"
Worin liegt der Grund für die fehlende Akzeptanz, habe ich mich gefragt. Die Antwort gefunden habe ich im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) selbst, das schon früher mehr als kompliziert zu lesen und noch komplizierter in die Tat umzusetzen war. Daran hat sich bis heute leider nichts geändert, vielmehr ist es immer nur noch schlimmer geworden. Wer es nicht glaubt, soll sich einfach mal, sagen wir: § 28 BDSG durchlesen. Regeln, Ausnahmen, Ausnahmen der Ausnahmen und noch so manche Sonderfälle. Und das in einer Zeit, in der quasi jedermann irgendwo Daten elektronisch speichert und verarbeitet, in einer Zeit also, in der dieser Jedermann zur Beachtung der Pflichten aus diesem § 28 BDSG und aus den weiteren geschätzt 60 Paragraphen des Gesetzes verpflichtet ist. Daher sollte es eigentlich auch jedermann möglich sein, die Regeln zu befolgen.

Doch dazu muss man sie erst einmal verstehen - und das fällt selbst gestandenen Juristen immer schwerer. Was soll also der Jedermann davon halten? Er wird sich sagen: Das ist so kompliziert, das geht so sehr am eigentlichen Bedarf vorbei - das wende ich einfach nicht an. Bestes aktuelles Beispiel: Die Cookie-Richtlinie, die ich hier schon mal genauer unter die Lupe genommen habe. Die SPD hat das jetzt in einen Gesetzentwurf formuliert - und hierbei wieder eine Chance vertan. Anstatt zu regeln, wann eine Einwilligung in das Speichern eines Cookies vorliegt (beispielsweise dann, wenn der Browser des Nutzers so eingestellt ist, dass Cookies zugelassen sind), heißt es nur lapidar:
"Die Speicherung von Daten im Endgerät des Nutzers und der Zugriff auf Daten, die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Nutzer darüber entsprechend Absatz 1 unterrichtet worden ist und er hierin eingewilligt hat."
Nähme man diesen Satz ernst, müsste man den Nutzer über z.B. Pop-Ups aufklären (die allerdings auch nur dann funktionieren, wenn der Nutzer für die betroffene Internetseite Skripte zulässt - wie das dann am lebenden System aussehen könnte, kann man hier einmal durchprobieren. Kleiner Tipp: Bringen Sie ein bisschen Zeit mit!).

Da das nicht praktikabel ist, werden viele versuchen, die Aufklärung und Einwilligung auf andere, weniger belastende Art und Weise zu erlangen. Und damit eben vielleicht gegen das Gesetz verstoßen. Oder sie verstoßen gegen das Gesetz, indem sie es einfach ignorieren.

Und das ist schade - denn Datenschutz geht uns alle an, und das nicht erst dann, wenn das Kind wieder aus dem Brunnen befreit werden muss. Moderner Datenschutz sollte eigentlich so strukturiert sein, dass er ohne allzu großen Aufwand umzusetzen ist. Insbesondere sollten die dazu erforderlichen Regelungen so gestrickt sein, dass derjenige, an den sie sich wenden, sie auch verstehen kann. Also besagter Jedermann. 

2. Urheberrecht

Wer diesen Blog regelmäßig liest, wird wissen, dass ich ein gespaltenes Verhältnis zum Urheberrecht habe - insbesondere, wenn ich an die massenhaften Abmahnungen in Sachen Filesharing denke.

Es ist verständlich, dass der Urheber für seine Arbeit bezahlt werden muss. Es ist ebenso verständlich, dass er eine Möglichkeit haben muss, gegen Verletzungen seines Urheberrechts vorzugehen. Das hat auch lange Zeit wunderbar funktioniert. Das war die Zeit, in der das Urheberrechtsgesetz (UrhG) hauptsächlich durch Buchverlage, Musikverlage, Zeitungsverlage angewandt wurde, und in diesem Wettstreit größerer und kleinerer Unternehmen sich gut handhabbare und auch verständliche Regelungen ergaben.

Das Bild änderte sich mit Aufkommen des Internets und vor allen Dingen des "Web 2.0" mit seinen sozialen Netzwerken, Mitmach-, Teilen-, Kommentier-Funktionen. Denn auf einmal brauchte man keinen Verlag mehr, um publizieren zu können. Jedermann (da ist er ja wieder) war auf einmal Urheber, und das konnte auch von jedermann sehr schnell nachvollzogen werden. Anders wäre ein Fall Guttenberg beispielsweise gar nicht denkbar gewesen: Dessen Urheberrechtsverletzungen waren nur mithilfe des Internets auf machbare Art und Weise aufzuspüren gewesen.

Aber nicht nur Doktorarbeiten konnten so zu Fall gebracht werden, auch Urheberrechtsverletzungen unseres Jedermann waren auf einmal weithin sichtbar. Und derjenige, der früher seinen Freunden ein Mixtape mit den besten Liedern aufgenommen hatte, war sich nicht bewusst, dass das Teilen von Musik im Internet vielleicht keine so gute Idee sein könnte.

Auf einmal war also ein Rechtsgebiet, das geschaffen war für Streitigkeiten zwischen Unternehmen auf Jedermann (in Gestalt von Kindern, Eltern, Großeltern, WG-Mitbewohnern) anwendbar.

Dabei hatten die Unternehmen in der Regel entsprechende finanzielle und menschliche Ressourcen, so dass
  • Regelstreitwerte von 25.000,- Euro und mehr, 
  • kurze Fristen von wenigen Tagen oder gar auch nur Stunden und 
  • Besonderheiten wie der fliegende Gerichtsstand
von diesen zu handhaben und daher auch nachvollziehbar waren. Diese Werte, diese kurzen Fristen und auch diese Möglichkeit, sich das Gericht selbst aussuchen zu können, ist aber für unseren Jedermann gerade nicht mehr nachvollziehbar. Zumal er oftmals die gesetzlichen Regelungen nicht mehr nachvollziehen kann und schlicht nicht weiß, dass es eben nicht okay ist, ein Bild von Homer Simpson als Profilbild bei Facebook einzusetzen, bei ebay-Verkäufen das Originalbild des Herstellers zu verwenden oder aber ein Video ins Netz zu stellen, in dem der eigene, zweijährige Nachwuchs zu einem Lied von Prince tanzt.

Natürlich kann man argumentieren, dass die große Abmahnwelle letztlich nur der Aufklärung von Jedermann dient, um die verschlungenen Hintergründe des Urheberrechts zu erläutern. Und tatsächlich werden heutzutage wohl nur noch wenige sagen können, dass sie nicht wüssten, wie das mit dem Filesharing funktioniert und dass es nicht erlaubt ist, urheberrechtlich geschütztes Material hierüber zu verteilen. Aber war und ist das der richtige Weg?

Der Jura-Professor Karl-Nikolaus Peifer hat das in einem höchst lesenswerten Interview wirklich gut dargestellt:
"[Das Urheberrecht] selbst verliert hierbei Stück für Stück seine Legitimation. Ein Recht, das sich von dem Bewusstsein der Menschen löst, bekommt größte Probleme. Das Recht ist für die Menschen da und nicht die Menschen für das Recht. Das mag naiv klingen, aber es hat eine sehr grundlegende Bedeutung für das, was man Rechtsempfinden nennt, auf dessen Grundlage unsere Rechtsordnung basiert, auf die wir als Rechtswissenschaftler achten müssen."
und
"Die Menschen sehen prinzipiell ein, dass der Künstler, dessen Werke sie herunterladen, von irgendetwas leben muss. Die Menschen sehen aber andererseits nicht, dass das Geld tatsächlich den Künstlern zugute kommt. Ich verstehe die Rechteinhaber, aber sie pokern zu hoch. Sie hoffen, dass die Abschreckungswirkung so stark ist, dass die Nutzer Angst bekommen und deswegen wieder in die Legalität kommen. Aber auch ängstliche Nutzer, die nur deswegen legal handeln, weil sie Angst vor Strafe haben, sind eigentlich nicht das, was wir mit einem verträglichen Rechtssystem erzeugen wollen."
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

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...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

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