15.02.2012

Das Online-Branchenbuch und der Horizont des durchschnittlichen Gewerbetreibenden

Das nenne ich mal eine freundliche Aufklärung!

Die business direct partner - bdp gmbh aus Schaffhausen, Betreiberin solch illustrer Online-Branchenbücher wie stadtauskunft.info, stadtinformation.de und gewerbeauskunft.com, hat ja bekanntlich gelegentlich Probleme mit ihren Kunden. Die behaupten nämlich, sie hätten beim Ausfüllen des Online-Branchenbuch-Eintragungs-Formulars nicht gesehen, dass der Eintrag etwas kostet. Dabei steht der Preis doch ganz ausdrücklich auf dem Formular - vielleicht ein bisschen klein und unauffällig, aber doch sichtbar links unten, unter der eindeutigen Überschrift:
Leistungsübersicht/Eintragsformat
Die Serviceauskunft umfasst Name, Branche, Strasse, PLZ, Ort und Land. Suchfunktion über Ihren Namen, PLZ und Ort zzgl. der Kontaktdaten, Telefon, Fax, Email und Internet, sowie Zusatzangaben. Der Servicebeitrag für alle Leistungen während des gesamten, oben genannten Erscheinungszeitraums beträgt mtl. netto 35.00 EUR Die Aktualisierung Ihrer Daten erfolgt einmal/Jahr.
[Schreibfehler wurden aus dem Formular übernommen, AnmdRed]
Und da die BDP GmbH ihren Kunden ja wohlgesonnen ist, hat sie ob der gelegentlichen Verwirrung über ihre dann für viele überraschend zugesandten Rechnungen natürlich reagiert. Hat sie den Preishinweis auf dem Formular deutlicher gestaltet? Nein, natürlich nicht. Sie hat einen klärenden Zusatz in ihre AGB aufgenommen. Da steht nämlich unter IV. der schöne Satz:
"[...] Da in den letzten Jahren die obergerichtliche Rechtsprechung die Anforderungen an den Horizont eines durchschnittlichen Gewerbetreibenden kontinuierlich gesenkt hat, möchten wir in aller Deutlichkeit und in Worten den zu zahlenden und aufaddierten Jahresbetrag in Euro ausdrücklich benennen: Netto vierhundertzwanzig und Brutto vierhundertneunundneunzig und achtzig."
Das nenne ich fürsorglich, oder nicht?

Sollten Sie eine Rechnung dieser Firma erhalten, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich prüfe gerne für Sie, ob Sie diese zahlen müssen oder nicht.

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

Kommentare:

  1. Ob die obergerichtliche Rechtssprechung die AGB Bestimmung auch so lustig findet?
    Und vielleicht auch den durchschnittlichen Horizont solcher Anbieter erweitert?

    AntwortenLöschen
  2. Hallo,
    bin leider auf gewerbeauskunft.com reingefallen. Habe schon einen Anwalt kontakiert, allerdings habe ich leider das Anschreiben nicht mehr vorliegen. Ich meine nicht das Datenerfassungsblatt sondern den Brief, der beilag. Kann mir irgendjemand helfen?
    Meine Email: hh-nordshop@gmx.de
    Vielen Dank!
    Freundlcihe Grüße

    AntwortenLöschen

Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.