Lassen Sie das Geld zurückbuchen - das ist ohne Weiteres und ohne Angabe von Gründen im Zeitraum von mindestens sechs Wochen möglich.
Sollte Ihnen ein solcher fehlerhafter Betrag auf Ihrer Telefonrechnung oder Handyrechnung auffallen, so war es bislang recht schwierig, diese Kosten zurückzufordern. Das lag daran, dass die Handy- und Telefonanbieter häufig nur das Inkasso für Drittfirmen (Drittanbieter) übernommen hatten und bei Rückbuchungen schnell mit der Sperrung des Anschlusses drohten.
Dem hat mittlerweile das Landgericht München I mit Beschluss vom 06.10.2011, Aktenzeichen: 37 O 21210/11 einen Riegel vorgeschoben. Eine Telefongesellschaft darf danach Kunden nicht einfach das Telefon sperren, wenn diese einen Teil der Telefonrechnung nicht bezahlen, weil sie ihn für unberechtigt halten. Diese einstweilige Verfügung erging auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg und ist für die Verbraucher ein echter Fortschritt!
Lesen Sie zu dem Thema auch meinen Artikel über die so genannte Drittanbietersperre.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 06221 8713-400
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Kleine Ergänzung: Die Frist von 6 Wochen gilt nur sofern der Kontoinhaber dem abbuchenden eine Lastschriftermächtigung an sich ausgestellt hat, aber mit dem abgebuchten Betrag nicht einverstanden ist.
AntwortenLöschenGänzlich unauthorisierte Zahlungen sind deutlich länger zurückweisbar, jedoch bedarf es dann in der Regel einer Begründung.