Wie man sieht, entspricht dieser Button nicht direkt dem Gesetzestext. Nach dem muss dieser nämlich beschriftet sein "mit nichts anderem als den Wörtern 'zahlungspflichtig bestellen' oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung". Ob "Anmelden und Downloaden" wohl ausreichend ist?
Ich denke nicht. Aber das werden leider erst wieder ein paar Gerichte klären müssen. Die Krux dabei ist: Wer - wie beim Internetsurfen ja üblich - nur kurz hinschaut und eben nur das fett gedruckte "Anmelden und Downloaden" liest, dann kurze Zeit darauf eine Rechnung erhält und sich den Button dann noch einmal anschaut, der wird jetzt noch mehr als vor der Buttonlösung von seiner Zahlungspflicht überzeugt sein. Und das, obschon sie auch jetzt noch nicht besteht (jedenfalls nach meiner Auffassung).
Klar, man kann sagen: Wie deutlich muss man denn noch den Button gestalten. Man muss nicht jeden Deppen vor seiner eigenen Unfähigkeit schützen. Ich gebe diesen Stimmen sogar Recht.
Doch was ich sagen möchte, ist Folgendes: Die Situation war auch vor der Buttonlösung schon so - ein Vertrag wurde nicht wirksam geschlossen. Der "Kunde" musste nicht zahlen. Oder, wie es der Hauptangeklagte im Hamburger Abofallen-Prozess so schön ausdrückte:
"Wir wollen die Dummen und die Angstzahler."Die Mandanten, die bei mir mit Abofallen-Fällen sitzen, sind beileibe nicht dumm - aber oft ängstlich, weil sie die rechtliche Lage nicht verstehen. Und wer sich die Gesetzestexte im E-Commerce mal durchliest, kann das gut verstehen. In diesen Texten kann man sich gut verirren.
Quelle: sueddeutsche.de
Mein Credo lautet also: Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung. Ich hoffe nur, die Buttonlösung wird in irgend einer Weise dazu beitragen.
Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...
...stellen Sie sie mir doch einfach:Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 0176 21812206
E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext





Genau wegen solcher Beispiele sehe ich die Button Lösung als falsches Instrument an.
AntwortenLöschenDenn die Shops, die sich schon bisher an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten haben, müssen mit einigem Aufwand ihren Shop adaptieren.
Aber die, die sich bisher nicht daran gehalten haben, halten sich auch jetzt nicht daran.
Im Gegenteil, der Button wird dann vermutlich auch noch als Argument für die Zahlungspflicht in diversen Mahnschreiben herhalten müssen.
Ich glaube, die bisherige Benennung von Buttons durch Shops, z.B. "Kaufen" oder "Zur Kasse gehen", dürfte einer "entsprechend eindeutigen Formulierung" entsprechen.
Löschen@Seldon: In der Gesetzesbegründung findet sich dazu dieser Satz:
Löschen"Unklare Beschriftungen wie 'Anmeldung' oder 'weiter' genügen den Anforderungen des Satzes 2 daher nicht. Auch Formulierungen wie 'bestellen' oder 'Bestellung abgeben' sind regelmäßig nicht geeignet, die Entgeltpflichtigkeit einer Leistung für den Verbraucher hinreichend deutlich zu machen [...] Beschriftungen wie zum Beispiel 'kostenpflichtig bestellen', 'zahlungspflichtigen Vertrag schließen' oder 'kaufen' lassen dagegen unmissverständlich erkennen, dass mit der Betätigung der Schaltfläche auch eine finanzielle Verpflichtung eingegangen wird."
Siehe Bundestags-Drucksache 17/1145 (pdf) auf Seite 12.
Mal unabhängig davon was jetzt genau im Gesetzestext gemeint war oder nicht, aber die einzige glasklare Lösung könnte doch sein, dass zwischen Bestellung und Bestellabschluß eine neue weiße Seite erscheint, wo in Schriftgröße 30 in roter Schrift drin steht "Hiermit schließe ich ein Abo ab für 24 Monate a X EUR im Monate. Gesamtkosten X EUR"
LöschenIch glaube z.B. auch nicht, dass es dem Verbraucher weiterhilft, wenn dieser Button gem. Gesetzestext beschriftet wurde. Im Internet verhalten sich nunmal die User sehr blauäugig und unbedacht.
Am Ende gehört noch zu jeder Bestellung eine Authentifizierung mit der EC Karte damit es dann wirklich keine Ausrede mehr gibt.
Mein Reden...
AntwortenLöschenNein, der Button wird - wenn die Richter nicht mehr so korrupt sein werden - keine Zahlungspflicht auslösen können. Denn nur ein debiler, mithin nicht geschäftsfähiger Mensch wird willentlich einen Kaufvertrag über Freeware eingehen!
AntwortenLöschenTill
Wie kommen Sie darauf?
LöschenNicht jeder Mensch weis was Free Ware ist.
Im Gegenteil, die Menschen werden getrimmt, das alles auf einem PC was kostet, sogar der reine Besitz (die Bereithaltung) eines PC kostet Geld.
Software kostet so wie so.
Jemanden dann als dumm und nicht geschäftsfähig zu betiteln ist mehr als daneben.
Ich stimme dem Credo zu:
Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung
Mit DEM Button mag man zwar den Vertrag anfechten können. Aber zum Einknasten, wie im angeführten Hamburger Abofallen-Prozess, dürfte es dann jedenfalls nicht mehr reichen. Insoweit eine elegante Lösung, die möglicherweise gefahrloser das Geld der Dummen/Ängstlichen/Eiligen in die Kasse spült.
AntwortenLöschenWeitere Anpassung an die Buttonlösung:
AntwortenLöschenh**p://w*w.software-und-tools.de/signup/
Screenshots: 4-stufiger Ablauf vor Anmeldung
Erst werden persönliche Daten abgefragt. Dann muss man 3x einen grünen Button "Weiter zum Anmelden" drücken. Erst dann ist der Preis sichtbar, in einem längeren Fließtext versteckt. Zum Schluss ist der grüne Button beschriftet mit "entgeltlich Anmelden".
Beworben wird die Abofalle abends bei Yahoo.de
...und es eröffnen sich ganz wunderbare Möglichkeiten kleine Internet-Shop-Betreiber mit Abmahnungen wegen unkorrekter Button-Gestaltung in die Enge zu treiben und abzuzocken. Ein weites Feld öffnet sich. Schönen Dank dafür! :-(. Für Abofallensteller ist diese, nicht klar definierte, Form von Buttonlösung doch keine Hürde. Unfassbar!!
AntwortenLöschenIch verstehe an dem ganzen Abzocker Problem eines nicht: die Täter verkaufen anderweitig kostenlose Software, werden wie Burat dabei erwischt, für die kostenlose Nutzung der Michelin Karten, Geld zu verlangen etc...wieso klagen die Hersteller und Eigner der kostenlosen Software nicht gegen die Abzocker? Burat, Schmidtlein und Konsorten verkaufen iTunes, Firefox, OpenOffice und alles was sonst kostenlos zu haben ist, warum werden sie nicht von Apple, Mozilla, und Sun verklagt?
AntwortenLöschenDieser ganze Button Schwachsinn ist doch lächerlich!
Bei den Mozilla-Produkten wie Firefox und Thunderbird ist das auch für mehrere Tarnfirmen eines Abofallenanbieters (mutmaßlich Schmidtlein) passiert:
AntwortenLöschen"17.12.2010 Am Landgericht Hamburg ist vor einigen Tagen ein Urteil gegen so genannte Download-Abzocker von Mozilla-Software ergangen."
Quelle:
http://www.linux-magazin.de/NEWS/Mozilla-siegt-vor-Gericht-gegen-Download-Abzocker
Siehe auch Seite 18 der farbigen PDF-Urteilsschrift:
http://www.linux-magazin.de/NEWS/Update-Mozilla-Sieg-Urteilsbegruendung-Gesetzesnovelle
Stimmt, ich hatte darüber berichtet:
LöschenAbofallen dürfen Mozilla-Produkte nicht mehr anbieten! Urteil des Landgerichts Hamburg
und
Doch nachvollziehbar: Warum das Urteil Mozilla vs. Abofallen nicht öffentlich bekannt gemacht werden musste
Mal eine Frage für einen Gelehrten: Gilt die kommende Buttonpflicht nur bei Angeboten, die sich an Endverbraucher richten, oder muss auch im B2B-Bereich so ein Button verwendet werden?
AntwortenLöschenIm Gesetzestext des § 312g Abs. 2 BGB steht:
Löschen"Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher..."
Ein anonymer Kommentator weist in diesem Zusammenhang auf das Projekt Grosshandel-Angebote.de hin, das einer klassischen Abofalle ähnelt, die sich allerdings an Gewerbetreibende richtet. Die Abzocknews haben sich damit einmal genauer beschäftigt.
LöschenDie Buttonlösung ist der dümmliche Versuch der Politik, Leute die gegen Gesetze verstoßen durch weitere Gesetze zu deren Einhaltung zu zwingen.
AntwortenLöschenNach dem Motto: Vorher wars verboten, jetzt ist es aber wirklich verboten. Und wenns immer noch nicht hilft, dann wird es aber so richtig verboten.
Letztendlich wird die Buttonlösung von den Abofallenbetreibern als zusätzliches willkommenes Druckmittel genutzt werden. Man kann dann einfach behaupten der Nutzer habe ja schließlich auf einen Button geklickt und müsse jetzt zahlen. Obs stimmt oder nicht ist ja egal.
"Letztendlich wird die Buttonlösung von den Abofallenbetreibern als zusätzliches willkommenes Druckmittel genutzt werden."
AntwortenLöschenZum Beispiel:
"Kein Kommentar!"
Quelle (bitte herunterscrollen!):
h**p://w*w.alexanderhennig.de/urteile/
Nach dem 15.3.2012 wurde rechts oben auf den Anmeldeseiten noch ein gut lesbares 96€-Preisschild hinzugefügt.
AntwortenLöschenQuelle:
h**p://w*w.premiumdownloaden.de/download/1/ Screenshot 27.3.2012
Wenn man allerdings das Browserfenster auf eine geringe Höhe eingestellt hat und dann die Seite lädt, wird sie heruntergescrollt geladen, so dass dieses Preisschild nicht unmittelbar sichtbar ist.
Der Stand vom 15.3.2012: Google-Cache
So sah der Button vorher mal kurzzeitig aus:
Screenshot 11.12.2011
Gut lesbar sieht anders aus. Die Farbgebung (grün auf grün) und Platzierung (oben rechts) ist anscheinend absichtlich so gewählt, dass einige Menschen dies möglicherweise übersehen. Interessant ist das man den Button mit weißer Farbgebung überzogen hat (mit ein bißchen Transparenz), wo auch weiße Schrift liegt. Personen mit mangelndem Kontrastsehen haben hier eindeutig einen Nachteil.
AntwortenLöschenVideo vom 22.11.2011: Premiumdownloaden.de mit dem ursprünglichen Button "ANMELDEN UND ZUM DOWNLOAD"
AntwortenLöschenMan sieht in dem Video u.a., dass die Eingangsseite (Screenshot 24.11.2011, deutlicherer Kostenhinweis) nachts von Yahoo.de aus nicht verlinkt wurde, sondern direkt eine (heruntergescrollte) Anmelderseite mit gut verstecktem Kostenhinweis (Screenshot 24.11.2011).
Ich wüsste nicht, inwieweit die “BUTTON-Regelung” einen unseriösen ABO-Fallen-Betreiber, welcher weiterhin seine unseriöse Seite betreibt und die Kosten im Kleingedruckten versteckt, daran hindern sollte, weiterhin MAHNSCHREIBEN an seine vermeintlichen Käufer zu senden. Um unberechtigte MAHNSCHREIBEN zu versenden und Käufer einzuschüchtern, ist es vollkommen EGAL, wie der BUTTON heisst. Es werden ja sogar MAHNSCHREIBEN an Kunden gesendet, welche gar nichts bestellt haben, ja noch nicht einmal auf der angeblichen Internetseite waren. Die Adressen dieser Kunden hat man z.B. einfach aus gekauften Adressedaten oder dem Telefonbuch. Wenn die Einschchterung dieser Kunden mittels MAHNSCHREIBEN gross genug ist, dann zahlen sogar Kunden, welche noch niemals auf der Internetseite des Abofallen-Betreibers waren. Das Problem ist also nicht der fehlende Kaufen-Button, sondern die fehlende Aufklärung der Käufer und deren Unbedarftheit im Umgang bzw. der Weitergabe von persönlichen Daten.
AntwortenLöschen"Die Adressen dieser Kunden hat man z.B. einfach aus gekauften Adressedaten"
AntwortenLöschenDas halte ich für unwahrscheinlich. Für wahrscheinlicher halte ich es, dass alle User, die Anzeige erstattet haben, sich geirrt haben und doch auf einer der Anmeldeseiten waren. Im Jahre 2007 zumindest ist genau das bei einer Untersuchung der Abofalle p2p-heute.com herausgekommen:
"Dabei handelte es sich um Fälle, bei denen die Nutzer behauptet hatten, sei seien nie auf einer Webseite der Schmidtleins gewesen.
...
Tatsächlich führten der Generalstaatsanwaltschaft zufolge alle IP-Nummern "auf von den Anzeigenerstattern oder von Freunden und/oder Familie genutzte Computer"."
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Strafverfahren-gegen-Abo-Fallensteller-eingestellt-169254.html
Die Abofalle premiumdownloaden.de hat auffallende Ähnlichkeit mit premiumloads.net, von selben Landingpages über wortwörtlich gleiche AGB, einen ähnlichen Namen und gleiche Farben bis hin zu dem herunterscrollen, wenn die Höhe des Browswerfensters klein gewählt war, siehe Video im obigen Kommentar Mar 27, 2012 09:26 AM. Vielleicht ist Alexander H. ja nur ein Strohmann oder es gibt eine Kooperation mit den Betreibern von premiumloads.net .
AntwortenLöschenDas mit dem herunterscrollen hat wohl folgenden Hintergrund:
Die Sequenz der folgenden beiden Videos zeigt, wie erst eine Software heruntergeladen wird und anschließend die Überschrift der Abofalle premiumloads.net durch eine andere ersetzt wird, die behauptet, die Anmeldeseite diene nur der Aktivierung des zuvor heruntergeladenen Programms. Die Anmeldeseite wurde in eine Frame aufgerufen.
Video Teil 1: Download VLC
Video Teil 2: Installation/Abbruch/Anmeldeseite
Die "BUTTON-LÖSUNG" ist purer Aktionismus unserer Herren Politiker, welche
AntwortenLöschenzum wiederholten male beweisst, dass man "da oben" vom Internet keinerlei
Ahnung hat !
Die "Button-Lösung" ist nichts weiter als eine weitere "Formvorschrift",
genauso wie es bereits jetzt eine Formvorschrift über die richtige Art und
Weise von Preisangaben (PAng) gibt. Das Problem ist nur, dass sich die
unseriösen Abofallen-Betreiber einfach nicht an diese Vorschriften halten
und bewusst betrügen und auf Einschüchterung mittels Mahnschreiben setzen.
Warum sollte eine weitere Formvorschrift (Button-Lösung) die unseriösen
Abofallen-Betreiber jetzt daran hindern weiterhin zu betrügen ?
Einen sehr guten Artikel über die Sinnlosig- bzw. sogar Gefährlichkeit der
neuen "Button-Lösung" kann man hier nachlesen: "Problemlösung statt Button-
Lösung", siehe unter
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publikationen/Buttonloesung-Aufsatz-
RalfMoebius.pdf
Anstatt konsequent rechtlich gegen die Abofallenbetreiber vorzugehen und
sie an der Stelle zu packen, welche am meisten weh tut, nämlich finanziell,
erfindet man schnell mal eine neue Vorschrift und hofft darauf, dass die
Abofallenbetreiber jetzt sofort vernünftig werden und nicht mehr betrügen.
Ich persönlich kann nicht wirklich glauben, dass unsere Politiker wirklich
ernsthaft so naiv und blauäugig sind und tatsächlich glauben, dass man
einem Betrüger Herr wird, indem man neue Gesetze herausbringt ?! Dies ist
ungefähr so, als würde man versuchen dem Diebstahl dadurch zu verhindern,
indem man ein Gesetz herausbringt, in welchem die Ladenbesitzer in Zukunft
dazu verpflichtet werden, dass in jedem Laden ein gut sichtbares Schild
angebracht wird, auf welchem steht: "Diebstahl von Waren ist verboten !"
Wenn dieses neue Gesetz zwischenzeitlich nicht wirklich (wie erfolgt) durch
den Bundesrat abgesegnet worden wäre, dann hätte ich, wenn mir das jemand
erzählt hätte, wohl eher an eine Scherz oder Schildbürger-Streich geglaubt.
Aber dieses Gesetz gibt es nun tatsächlich !!! ES IST UNBEGREIFLICH was
sich unser Gesetzgeber (da oben) in letzter zeit so alles ausdenkt ***
kopfschüttel kopfschüttel kopfschüttel ***
Ich schlage vor, dass der Button den kompletten neuen Gesetzestext, die Widerrufsbelehrung, die Preisangabenverordnung, die Batterieverordnung, die Verordnung über die Abfallentsorgung, alle Artikelbeschreibungen, einschliesslich Menge und Preis mit MwSt, den genauen Lieferzeitpunkt in der Form "Jahr, Tag, Minute, Sekunde", sowie sämtliche weltweit möglichen Lieferkosten enthält, damit der in Deutschland so weit verbreitete unwissende Kunde, dann alle rechtlich relevanten Informationen hat und bei der Bestellung .... äähhh sorry.... dem "kostenpflichtigen Kauf" nichts mehr schief gehen kann !
AntwortenLöschen+++ Ironie Aus +++
Schöne Gute Nacht (Deutschland?) !!
;-)