28.03.2012

Fitnessvertrag kündigen ist ab sofort einfacher. Der BGH machts möglich.

Es ist zwar nur ein Versäumnisurteil, dennoch berücksichtigt es den gesamten Sach- und Streitstand und kann somit als bindend gelten:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2012, Aktenzeichen XII ZR 42/10, lässt auf der einen Seite 2-jährige Verträge von Fitness-Studios gelten - darum wurde bislang ja immer wieder gestritten.

Andererseits stärkt es die Rechte des Kunden bei der Kündigung. Denn die Möglichkeit des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund dürfte nicht unangemessen eingeschränkt werden. Im zu entscheidenden Fall hatte das Fitnessstudio die folgende Klausel in ihren Verträgen eingesetzt:
"Der Nutzer kann den Vertrag mit Wirkung des Eingangs bei dem B…-Center kündigen, wenn er krankheitsbedingt für die restliche Vertragslaufzeit die Einrichtung des Centers nicht nutzen kann. Zur Wirksamkeit der Kündigung ist erforderlich, dass sie unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Kenntnis des die Kündigung rechtfertigenden Umstandes erfolgt und der Kündigungserklärung ein ärztliches Attest eingefügt wird, aus dem sich nachvollziehbar die Erkrankung/gesundheitliche Beeinträchtigung ergibt, die einer Nutzung entgegenstehen soll."
Das Gericht störte sich vor allen Dingen an den oben fett gedruckten Passagen:

Wichtiger Grund: nicht nur eine Erkrankung

Ein wichtiger Grund könnte auch ein anderer als eine Erkrankung sein - beispielsweise eine Schwangerschaft oder Umstände, die der Kunde nicht beeinflussen könne.


Einfaches Attest muss ausreichen

Auch die Vorlage eines ausführlichen ärztlichen Attests, aus dem sich Art und Umfang der Erkrankung ergebe, könne nicht verlangt werden. Es müsse auch ein ärztliches Attest genügen, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist. Denn das Interesse des Studios, sich vor unberechtigten Kündigungen zu schützen, rechtfertigt es nicht, von ihren Kunden Angaben über die konkrete Art der Erkrankung zu verlangen.

Das Gericht begründet das nachvollziehbar:
"Um für die Klägerin nachvollziehbar darzulegen, warum er auf Dauer das Fitness-Studio nicht mehr nutzen kann, müsste der Kunde die Art seiner Erkrankung gegenüber der Klägerin offenbaren. Er steht daher vor dem Ausspruch einer Kündigung vor der Entscheidung, ob er bereit ist, gegenüber der Klägerin entsprechende Angaben zu machen oder auf die Ausübung seines Kündigungsrechts zu verzichten. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Kunde davon abgehalten wird, von seinem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen, zumal die Klägerin ihrerseits nicht gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und der Kunde sich daher nicht darauf verlassen kann, dass seine Angaben vertraulich behandelt und nicht an andere weitergegeben werden."


Frist von 2 Wochen ab Kenntnis ist zu kurz

Und auch die kurze Frist von 2 Wochen ab Kenntnis erschien dem BGH zu kurz. Der Kunde könne nicht erst abwarten, wie sich die Krankheit entwickle, sondern müsse sofort kündigen, um sein Kündigungsrecht im Zweifel nicht zu verlieren.

Der Rechtsstreit wurde an das Landgericht Frankfurt zurück verwiesen, damit dieses den Fall aufklären und dann endgültig entscheiden könne.

Alles in allem ein für den Hobby-Sportler erfreuliches Urteil, das in eine lange unklare Situation Klarheit gebracht hat.

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Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

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Kommentare:

  1. Fitneßvertrag wurde außerordentlich für meinen Vater mit ärztlichem Attest "aus ärztlicher Sicht ist die Teilnahme im Fitness-Studio auf Dauer nicht möglich" gekündigt, doch die erkennen es nicht an und haben nur eine 3 Monatspause eingelegt und danach weiterhin Beiträge abgebucht! Ist das möglich?

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  2. Ferner habe ich einen weiteres Mitglied geworben und mir wurde ein IPOD als Dankgeschön versichert, doch ich warte nun seit November 2011 auf diesen IPOD, kann ich wegen Betrug und schlechtes Verhalten des Personals sofort kündigen?

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  3. ruft an, und sagt ihr seit von der lokalen Zeitung "mustermann". Natürlich mit einer anderen Nummer und sagt, ihr möchtet ein Bericht schreiben, dass Herr X von ihnen Betrogen wurde und das Fitnesscenter die Kündigung nicht anerkannt etc etc. Ihr werdet sehen, das dauert keine 5min, bis die euch anrufen und fragen, wo das Problem ist und ruck zuk ist die Kündigung akzeptiert. Klappte bei mir bis jetzt immer

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    1. dann bist du ja der Betrüger. Oder warum hast du es nötig zu erpressen?

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  4. Vielen Dank für die gute Zusammenfassung. Wir hoffen dass dieses Urteil richtungsweisend zur Durchsetzung von Kündigung bei Krankheit, Schwangerschaft oder auch Schliessung des Fitness-Centers an einem Standort ist.
    Bsp. Fit Triple Nine in Berlin: dort werden trotz Schliessung eines Standorts mehrere sofortige Kündigungen abglehnt. Weitere Informationen auf www.fitness-abzocker.de

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