Das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
"Die Schwäbischen Spätzle sind ab sofort aufgrund ihrer Qualität, ihrer langen Tradition und des damit verbundenen besonderen Ansehens europaweit mit verbindlichen Vorgaben für die Herstellung der Produkte als regionale Spezialität geschützt. Die EU-Kommission hat am Donnerstag (8. März) im europäischen Amtsblatt den Eintrag der „Schwäbischen Spätzle/Schwäbischen Knöpfle“ (g. g. A.) in das Register der EU für geschützte geografische Angaben (g. g. A.) und Ursprungsbezeichnungen (g. U.) veröffentlicht."
| Handgeschabt am besten! Copyright: Spätzleschaben von Dirk Ingo Franke unter CC BY-SA |
Liest man sich den Eintragungsantrag durch, lernt man so einiges über diese
"Bei Schwäbische Spätzle/Schwäbische Knöpfle handelt es sich um eine Eierteigware aus Frischei mit Hausmachercharakter, unregelmäßiger Form und rauer, poriger Oberfläche, bei welcher der zähe Teig direkt in kochendes Wasser/Wasserdampf eingebracht wird. Die beiden Namen bezeichnen im allgemeinen Sprachgebrauch dasselbe Erzeugnis mit identischer Teiggrundlage und sind untereinander austauschbar. Die Form der Eierteigware variiert dabei von dick nach dünn und von lang nach kurz. Eine Abgrenzung ist kaum möglich, die Übergänge sind unscharf und werden regional auch unterschiedlich interpretiert."Und wer jetzt immer noch keinen Hunger hat, kann sich noch etwas historisch bilden:
"Schwäbische Spätzle/Schwäbische Knöpfle haben im geografischen Gebiet eine jahrhundertelange Tradition der Herstellung und eine große Bedeutung für die Schwäbische Küche. Hierbei kommt den handwerklichen Fertigkeiten der Hersteller und dem regional vorhandenen Know-how zur Verarbeitung eine besondere Bedeutung zu. Traditionell werden Spätzle von Hand geschabt, handgeschabte Spätzle vom Brett gelten bis heute als besonderes Gütesiegel. Aus arbeitsökonomischen Gründen kam im geografischen Gebiet bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts die maschinelle Verarbeitung von Schwäbische Spätzle/Schwäbische Knöpfle mit Hausmachercharakter, d. h. wie von Hand geschabt, auf. [...]Warum ich das hier in einem badenser, zudem rechtlich geprägten Blog schreibe? Weil die Eintragung nunmehr Abwehrrechte gibt:
Die Tradition der Spätzleherstellung in Schwaben lässt sich bis ins 18. Jahrhundert zurückverfolgen. Im Jahr 1725 fasste der Württembergische Rat und Leibarzt Rosino Lentilio "Knöpflein" und "Spazen" als "alles was aus Mehl zubereitet wird" zusammen. [...]
In der Beschreibung eines schwäbischen Bauerndorfes aus dem Jahr 1937 werden Spätzle als Festspeise genannt. Ein Jahr zuvor erhob der Heimatdichter Sebastian Blau Spätzle zum Symbol regionaler Identität der Schwaben:
" … die Spätzle sind das Fundament unserer Küche, der Ruhm unseres Landes, … das A und O der schwäbischen Speisekarte …". [...]Die große Bedeutung von Schwäbische Spätzle/Schwäbische Knöpfle für die Schwäbische Küche belegt u.a. der 1827 erstveröffentlichte Roman "Die Geschichte von den sieben Schwaben", dem zufolge im Schwabenland die Gewohnheit bestehe, "dass man täglichs Tags fünf Mal ißt, und zwar fünf Mal Suppe, und zwei Mal dazu Knöpfle oder Spätzle". Elise Henle erläutert 1892, dass es sich für eine Frau in Schwaben gezieme die Herstellung von Spätzle zu beherrschen: "'s isch koi richtigs Schwobe-Mädla, des net Spätzla kocha ka". Für die Neuzeit zählt der schwäbische Autor Siegfried Ruoß in dem Kochbuch "Schwäbische Spätzleküche" über 50 verschiedene Spätzlerezepte für die Region Schwaben auf."
Eingetragene Namen sind geschützt gegen:Wer also bisher noch die Bezeichnung "Schwäbische Spätzle" oder "Schwäbische Knöpfle" verwendet, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen, kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.
- jede widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung, selbst wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist oder wenn der geschützte Name in Übersetzung oder zusammen mit Ausdrücken wie „Art“, „Typ“, „Verfahren“, „Weise“, „Nachahmung“ oder dergleichen verwendet wird;
- alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, die sich auf Herkunft, Ursprung, Natur oder wesentliche Eigenschaften der Erzeugnisse beziehen und auf der Aufmachung oder der äußeren Verpackung, in der Werbung oder in Unterlagen zu den betreffenden Erzeugnissen erscheinen, sowie die Verwendung von Behältnissen, die geeignet sind, einen falschen Eindruck hinsichtlich des Ursprungs zu erwecken;
- alle sonstigen Praktiken, die geeignet sind, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen;
- jede kommerzielle Verwendung eines eingetragenen Namens für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, soweit diese Erzeugnisse mit den unter diesem Namen eingetragenen Erzeugnissen vergleichbar sind oder soweit durch diese Verwendung das Ansehen des geschützten Namens ausgenutzt wird.
Quelle: Europäische Union
Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...
...stellen Sie sie mir doch einfach:Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 06221 8713-400
E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext





Danke für den Hinweis auf den Eintragungsantrag, der überhaupt mal die Definition der Herkunftsregion enthält (ganz Baden-Württemberg und Bayerisch-Schwaben).
AntwortenLöschenVerstehe ich das dann richtig, dass Spätzle, die ein sächsischer Fabrikarbeiter mit italienischem Mehl an einer Maschine niedersächsischer Produktion in Franken (Hohenlohe oder Taubertal, Hauptsache Baden-Württemberg) hergestellt hat, original Schwäbische Spätzle sind, während ein Koch aus Ulm, der in seinem schwäbischen Spezialitätenrestaurant in Berlin Spätzle nach dem Rezept seiner Oma von der Alb von Hand schabt, für diese Bezeichnung abgemahnt werden kann?
Und wer kann ihn ggf. anzeigen oder verklagen?