18.04.2012

CO2-Effizienzklasse: Trittbrettfahrer mit Abmahnungen unterwegs

Ich berichtete vor einigen Wochen vom Vorgehen des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen Neuwagenhändler. Die Rechtsunsicherheit in Sachen Pkw-EnVKV (Pkw-Energieverbrauchskennzeichenverordnung)
- muss bei autoscout24.de, mobile.de und Co. die grafische Darstellung der CO2-Effizienzklasse angegeben werden? -
nutzt nunmehr auch ein Trittbrettfahrer aus.



Der BVfK (Bundesverband freier KFZ-Händler), der noch im Januar Abmahnbetrügern den Kampf angesagt hatte, vermeldet jetzt, dass die seit Anfang April versendeten Abmahnungen durch den Kollegen Christian Dreiling für die Fahrzeugvermittlung Lydia Zamykai, Aschaffenburg, wohl rechtsmissbräuchlich waren
"Gegenüber der Kfz-Innung Schwaben wurde seitens der Urheber nun per Fax mitgeteilt, dass aus den laufenden Abmahnungen keinerlei Rechte geltend gemacht würden. Der BVfK prüft dennoch weiterhin ein umfassendes, nicht nur wettbewerbsrechtliche Belange umfassendes Vorgehen. Derzeit wird eine Strafanzeige gegen das Abmahn-Gespann vorbereitet."
Sollten Sie eine derartige Abmahnung erhalten, prüfen Sie genau, ob Sie dagegen vorgehen wollen. Ich habe versucht, den Kollegen Dreiling heute telefonisch zu kontaktieren - er ist aber nach Auskunft seines automatischen Anrufbeantworters leider noch bis zum 29.04.2012 im Urlaub. Eine E-Mail-Anfrage läuft.

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Ich freue mich über Ihre Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen, bitte. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen entsprechen.