Das bedeutet, sie müssen sich durch Spenden oder - das dürfte weitaus häufiger sein - durch Werbung finanzieren. Werbekunden kann man im professionellen Bereich aber nur finden, wenn man gute Mediadaten vorlegen kann, aus denen hervorgeht, wie viele Leser denn nun die Zeitschrift eigentlich hat. Der Werbekunde will ja schließlich nicht die Katze im Sack kaufen.
Kostenlose Zeitschriften haben jetzt noch ein Problem:
Sollte sich die Ansicht des Landgerichts München durchsetzen, müssen sie nach einer Meldung von W&V bei der so genannten "verbreiteten Auflage" der Zeitschrift künftig jeden Leser nachweisen. Und das ist gerade bei kostenlosen Zeitschriften ja ein großes Problem, wenn nicht gar unmöglich.
Was war geschehen?
Ich hatte schon darüber berichtet: Der Bauer-Verlag, Heimat der Jugendzeitschrift "BRAVO", hatte zunächst in Hamburg gegen eine kostenlose Zeitschrift, den SPIESSER, geklagt: Die vom SPIESSER behaupteten Auflagenzahlen schienen dem Bauer-Verlag zu hoch. Doch der Prozess ging verloren. Das Gericht urteilte damals, dass die "Werbung" mit den Auflagezahlen sich allein an Profis aus der Werbung richtete. Und diese wüssten die Zahlen schon richtig zu interpretieren.
Runde zwei der Schulhofklopperei
Ganz anders sah das das Landgericht in München, das jetzt in einer zweiten Runde der Pausenhof-Klopperei urteilen durfte. Der Bauer-Verlag darf sich als Sieger fühlen, denn: Auslegestellen (nämlich die Schulen), an denen die Schüler keinen tatsächlichen Zugang zur Zeitschrift hätten, dürfen ab sofort nicht mehr in die Auflage eingerechnet werden. Und einige Schulen hatten offenbar mitgeteilt, dass sie das Heft gar nicht auslegten. Und, wie gesagt, zur Feststellung der "verbreiteten Auflage" muss nun jeder einzelne Leser nachgewiesen werden.
Dazu wurde noch bestätigt, was ich schon gemutmaßt hatte: Der SPIESSER muss die Schule erst einmal fragen, bevor er seine Zeitschrift dort anbietet.
Ich bin gespannt, ob der SPIESSER in Berufung gehen wird, um Runde drei einzuläuten. Ansonsten wird es für die Zeitschrift (und auch für andere kostenfrei in Schulen angebotene Zeitschriften) in Zukunft sicherlich schwieriger werden, zahlende Werbekunden zu finden. Jedenfalls in Bayern.
Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...
...stellen Sie sie mir doch einfach:Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 06221 8713-400
E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext





Ich finde es ohnehin eine Unsitte, dass man ständig kostenlose Zeitschriften in den Schule abgibt. De Punkt, dass mit der Werbung ja auch das jugende Klientel zu Konsumenten werde, wird hier gar nicht angesprochen.
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