27.07.2012

Leistungsschutzrecht - neuer Anlauf. Es bleiben nur zwei Fragen.

Darf denn das wahr sein? Blogger solle nicht mehr betroffen sein vom geplanten Leistungsschutzrecht? Das jedenfalls berichtet heise.de - der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium liegt jedoch noch nicht vor.

Angesichts dessen, dass vorher Blogger ohne weiteres Adressaten der neuen Schutzrechte sein sollten (siehe IGEL sollte jetzt die Stacheln ausfahren und Herr Keese und Herr Dr. Heine, ich habe Sie nicht ganz verstanden), ist das eine kleine Revolution. Jetzt sollen also nur noch Suchmaschinen dran glauben, sprich: Lizenzen für Zitate und "Snippets" zahlen müssen.

Nach dem Entwurf soll § 87g Absatz 4 nunmehr doch eingeschränkt werden. Hieß es im letzten Entwurf noch "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nicht gewerbliche Zwecke", soll jetzt diese öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen zulässig sein, "soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen" erfolgt. "Lex Google" nennt daher der Mediendienst kress den Entwurf.

Jetzt stellen sich mir eigentlich nur zwei Fragen:

  1. Braucht Google die Verlage?
     
  2. Brauchen die Verlage Google? 
Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass die Suchmaschinen einfach die Domains der am Leistungsschutzrecht teilnehmenden Verlage sperren und nicht mehr in den Suchergebnissen ausgeben. Da werden sich die Verlage aber freuen...

[Update 30.07.2012:]
Mittlerweile gibt es bei IGEL, der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, mehr Infos, den Text des neuen Entwurfs, eine Gegenüberstellung zum alten Entwurf (Synopse) und ein paar Kommentare. 

Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...

...stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400

E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

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