Was sind CC-Lizenzen?
CC-Lizenzen, das muss man wissen, erlauben es zwar, die unter dieser Lizenz veröffentlichten Bilder auch selbst öffentlich zu nutzen. Diese Nutzung ist dann allerdings an weitere Bedingungen geknüpft - und das übersehen viele leider.
Allen Lizenzen ist gemein, dass mindestens die folgenden Angaben gemacht werden müssen:
- Werkstitel,
- Name des Urhebers,
- Link auf das Werk und/oder den Urheber und
- Link auf die Lizenzurkunde bei Creative Commons.
| Grenzhof Friedhof von 3268zauber unter CC-BY-SA |
Also: Bilder im Internet - egal, ob man sie nun mit der Google-Bilder-Suche oder bei der "freien Enzyklopädie" Wikipedia findet - haben in aller Regel einen Urheber. Und der hat Urheberrechte daran, die er geltend machen kann. Auch mit einer Abmahnung.
Und auch solche Bilder, die unter einer CC-Lizenz stehen, sind geschützt. Sich daran zu halten, ist eigentlich nicht schwer. Und doch scheinen viele damit Schwierigkeiten zu haben.
CC-Lizenz falsch verstanden?
Leider tragen dazu auch solche Beiträge wie der bereits oben genannte bei gulli.com bei. Da schreibt der Autor nämlich:
"Wer die Verwendung eines CC-lizenzierten Bildes nur deswegen abmahnt, weil jemand vergass den Rechteinhaber namentlich zu nennen, der hat nach meiner Meinung den Sinn der Creative Commons-Lizenzen nicht verstanden."Und das ist - bei allem Ärger über eine Abmahnung - natürlich falsch. Denn den CC-Lizenzen ist, wie oben gesagt, eines gemeinsam: Sie verlangen zumindest die Nennung des Urhebers. Das ist eben der Sinn dieser Art von Lizenzen. Und die Namensnennung - Teil des so genannten "Urheberpersönlichkeitsrechts" - ist doch nun wirklich nicht zu viel verlangt.
Ich gebe zu: Es muss dann nicht gleich die kostenpflichtige Anwaltskeule geschwungen werden. Aber es kann - und das scheinen die letzten Tage leider zu verdeutlichen.
Fazit
Am besten ist, Sie vermeiden derartige Abmahnungen. Wie Sie sehen, ist das eigentlich ganz leicht. Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, prüfen Sie genau, ob Sie wirklich einen Fehler gemacht haben.
Und prüfen Sie auch die Unterlassungserklärung, die Ihnen dann zur Unterschrift vorgelegt wird. Häufig ist diese - so wie auch Schadensersatzforderungen - weit überzogen und kann entschärft werden. Auch die Lektüre von § 97a Absatz 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz) lohnt da manchmal.
Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, der sich damit auskennt.
[Update 14.09.2012]
Archivalia hat hier auch über den taz-Artikel informiert mit weiterem Bericht über eine Gerichtsentscheidung aus 2010 zu CC-Lizenzen.
Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...
...stellen Sie sie mir doch einfach:Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 06221 8713-400
E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext





Mittlerweile gibt es auch CC-0 auf die die oben genannten Mindestanforderungen nicht zutreffen:
AntwortenLöschenhttp://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
Hallo, Torsten,
AntwortenLöschenokay, diese Sonderlizenz hatte ich nicht beachtet - aber danke für den Hinweis!
S. Dosch
Danke für den Hinweis. Ist sicherlich für viele hilfreich
AntwortenLöschenIst 3268zauber ein Name? Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Urheber in Wikipedia nicht mehr aktiv ist. Ich hatte schon mehrfach das Problem, dass ich den Urheber wie gefordert namentlich erwähnen wollte, der aber seinen Namen nicht preis gab. CC ist noch ziemlich unreif, denke ich.
AntwortenLöschen@Wolfgang: beim Werk ist neben der Lizenz auch ein Name angegeben, und wenn es ein Pseudonym ist ist es halt ein Pseudonym. Dann wird halt das genommen. Verlinken muss man das nicht, auch wenns nett ist, das zu tun wenn es geht. Ich verstehe nicht, was daran schwierig oder "unreif" sein sollte.
AntwortenLöschen(und nachdem mich dieser captcha damit genervt hat, dass ich 16 mal auf reload klicken musste, bis einer kam, den man mal entziffern konnte war das wohl leider mein letzter Kommentar hier :-( )
Hallo Sebastian,
AntwortenLöschenist der Link zum Werk tatsächlich Pflicht oder reicht - je nach Lizenz - nicht auch die Namensnennung und Verweis auf die genutzte CC-Lizenz aus? Ganz so eindeutig scheint die Lizenzbeschreibung noch nicht zu sein: http://www.tagseoblog.de/creative-commons-infografik-was-ist-mit-backlink-pflicht
Ich frage, weil ich regelmäßig Bilder unter CC einstelle und mir nicht sicher bin, ob man den Backlink "einfordern" oder lediglich lieb drum bitten kann.
Falls eine Backlinkpflicht besteht: Kann man vom Nutzer des Bildes fordern, den Link statt auf Flickr auf den eigenen Blog zu setzen? Ich lade die Bilder meist bei Flickr und in einem weiteren Blog parallel hoch.
Grüße
Wer kann denn abmahnen lassen? Nur der Urheber?
AntwortenLöschenBilderklau nimmt immer mehr überhand. Und Fotografen, die wie ich, von ihrer kreativen Arbeit leben, müssen sich ständig damit rumärgern. Foren und private HP Betreiber gehen ja noch. Aber auch jede Menge gewerblicher HP- Betreiber klauen sich Fotos zusammen, oder ziehen sich aus der Verantwortung, dass man ja nicht wüßte, wenn andere geklaute Fotos auf ihre HP stellen. Da kann ich ja nur lachen über so eine faule Ausrede, zumal aus meinen Fotos sogar die Copyrighthinweise, Titeltexte und dergleichen entfernt wurden, damit man sie nicht entdeckt.
AntwortenLöschenAber kein Problem: Einfach sein Foto bei Google in die Bildersuche reinziehen- und schon habe ich alle erwischt und zwar weltweit! Doch ich habe zu so etwas eigentlich keine Zeit, auch nicht ständig Mails zu schreiben, dass man mein Foto bitte von der Seite entfernen soll.
Vielleicht überlege ich mir, ob es zukünftig nicht besser wäre, hier gleich per Anwalt vorzugehen. Denn irgendwie lernen es diese Leute sonst nie. Nur wer mal zur Kasse gebeten wird, überlegt es sich, das nächste Mal sorgfältiger nachzufragen. Denn dies ist faier und auch preiswerter, als jeder Bilderklau.
Mit freundlichen Grüßen
Anne