"Zweifel aufgekommen [seien], ob der Ihrer Mandantschaft zur Last gelegte Urheberrechtsverstoß noch mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden kann. [...] Die Angelegenheit ist für Ihre Mandantschaft daher erledigt."Und das ist kein Einzelfall, wenn ich dieser Berichterstattung des Kollegen Gulden Glauben schenken darf. Es wird schon wild spekuliert, was wohl hinter dieser Einsicht stecken mag. Ich kommentiere das mit einem weiteren Bonmot des Kaisers:
"Schau'n mer mal."
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Es handelt sich nicht um einen Einzelfall; bei uns ist heute auch das o.g. Schreiben mehrfach eingegangen. Frohe Weihnachten :)
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