"Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren."Dabei wendet sich der umtriebige oberste Datenschützer Schleswig-Holsteins zum einen an die in USA sitzende Facebook Inc. und gleichzeitig an die in Irland sitzende Facebook Ltd. Da diese Unternehmen sich teilweise gegenseitig den schwarzen Peter im Datenschutz zuschieben, sollen die beiden Verfügungen
"endlich eine rechtliche Klärung herbei[...]führen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist."Am Ende wird noch mit Konsequenzen bei der Nichtumsetzung der Forderungen gedroht:
"Sollte die Facebook Ltd. den unter I. getroffenen Regelungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides nachkommen, wird gegen sie ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt."Das sind nicht einmal Peanuts-Krümel für ein solches Unternehmen. Und das weiß auch Thilo Weichert. Dennoch ebnet diese Verfügung den Weg zu einer letztendlichen - möglicherweise auch gerichtlichen - Klärung viele offener Fragen im Zusammenhang mit Facebook. Und da fangen die Krümel vielleicht an, am Allerwertesten zu jucken.
Schleswig-Holsteiner wird man also demnächst vielleicht an ihrer pseudonymen Kennung erkennen. Man wird sehen.
Update [18.12.2012]:
Facebook wirft Herrn Weichert jetzt nach einem Bericht bei kress.de die Verschwendung deutscher Steuergelder vor. Die Verwendung der wahren Identität bringe "eine bestimmte Sicherheit" mit sich, und Facebook-Nutzer würden von dieser Sicherheit profitieren. Von den Millionen, die Facebook an den (echten) Adressen verdient, ist nicht die Rede ...
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Ganz. Sicher. Nicht.
AntwortenLöschenNaja, eigentlich verfolgt Facebook es ja gar nicht, wenn man einen Pseudonym als Namen verwendet. Das haben die doch anscheinend nur in den Bedingungen drin stehen, damit die zahlenden Werbekunden und Investoren Facebook nicht die Manipulation von Klickraten und Trafficraten vorwerfen. Also gut gemeint, aber eigentlich ist Aufklärung darüber, dass alle, die keine Berühmtheit sind und sich auch nicht für einen B-Promi halten, ruhig von der Möglichkeit eines "Künstlernamens" oder "Nicknames" auf Facebook Gebrauch machen können. Facebook kann es ja auch nicht überprüfen. Man kann eh nicht wissen, ob "Maxi Müller" nicht in Wirklichkeit "Max Müller" ist usw, wenn man nicht offline einen gegencheck macht! Bei vielen Accounts ist mehr Schein als sein und das vergessen gerade Jugendliche oft.
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