Ja, das Leistungsschutzrecht lebt. Zwar noch nicht in Deutschland, aber dafür in Großbritannien
Geht es nach Recht und Gesetz, müssen dort aufgrund einer aktuellen
Gerichtsentscheidung zumindest gewerbliche Nutzer dafür zahlen, dass sie einem Link folgen und so durch das Anzeigen der Seite auf dem eigenen Rechner oder Smartphone eine Kopie dieser Seite anlegen.
Und auch das Veröffentlichen einer Schlagzeile fällt nun unter das Copyright - und muss entsprechend lizenziert werden. Das war
bislang im englischen Recht noch nicht der Fall.
Was ist passiert?
Da gibt es PR-Agenturen, die ihr Geld unter anderem damit verdienen, dass sie die Medien überwachen und ihren Auftraggebern dann eine Übersicht über sie betreffende Artikel zusammenstellen. Früher wurden dazu Tageszeitungen durchforstet, relevante Nachrichten herauskopiert und dem Kunden dann in einer Mappe zusammengestellt präsentiert. Heute geht das natürlich leichter: Die Agentur sucht im Internet auf den Zeitungs-Homepages und schickt dem Auftraggeber dann einfach die Links.
Das kratzt an der Geschäftsidee der NLA, der "
Newspaper Licensing Agency". Diese Firma wurde gegründet von acht britischen Medienkonzernen und vergibt Blanko-Lizenzen an eben diese PR-Agenturen. Die müssen dann nicht mehr jeden Artikel, den sie kopieren, lizenzieren, sondern dürfen sich gegen Zahlung eines Pauschalbetrags einfach bedienen.
Im Grunde also eine sinnvolle Idee, die dahinter steht. Hier werden Presseartikel gewerblich ausgenutzt, dafür soll gezahlt werden.
Das böse Internet hat das jetzt geändert, denn die Nachrichten waren ja, wie oben beschrieben, auf einmal (
"zwangsweise", wie die Computerbild gestern schrieb) kostenlos für alle verfügbar. Warum also dafür zahlen?
Testweise verklagte die NLA daher eine der Medien-Überwachungs-PR-Agenturen namens Meltwater - und bekam vor dem Court of Appeal, der britischen Berufungsinstanz, Recht. Sie darf also jetzt von diesen Agenturen Geld für das Verlinken fordern.
Das Urteil
- Durch den Besuch einer Webseite wird auf dem Empfangsgerät des Surfers eine Kopie angelegt - PR-Agenturen und auch ihre Kunden oder sonstige gewerblich Handelnde müssen dafür zahlen, so das Gericht. Ohne entsprechende Lizenz würden sie eine Urheberrechtsverletzung begehen.
- Und darüber hinaus wird auch Schlagzeilen Werk-Charakter zugestanden, so dass diese unter das Urheberrecht fallen. Die Nutzung dieser Schlagzeile kostet ebenfalls Geld - das Weiterleiten von Links ist somit ebenfalls nicht mehr kostenfrei möglich.
Die NLA wird diese Lizenzforderungen jetzt wohl geltend machen. Und schaut man sich die Lizenzbedingungen an, dann trifft es beispielsweise auch Unternehmen, die gelegentlich (z.B. zweimal die Woche) einzelne Presse-Artikel aus dem Internet an eine kleine Gruppe (z.B. die fünfköpfige Geschäftsführung) weiterleitet - auch ohne, dass eine PR-Agentur eingeschaltet wird. Und die Kosten dafür sind hoch,
probieren Sie es aus.
Auswirkungen auf Deutschland
Hier in Deutschland gilt zumindest derzeit noch das, was der Bundesgerichtshof in seiner Paperboy-Entscheidung gesagt hat: Das Veröffentlichen eines Links und auch der Klick auf den Link samt Anzeige der darauf "kopierten" Internetseite sind kostenfrei möglich. Paperboy - eine Nachrichten-Suchmaschine, die das automatisiert tut, was die oben genannten PR-Agenturen tun, darf also (deep) Links publizieren, ohne hierfür Lizenzen einholen zu müssen.
Und auch Schlagzeilen sind nach geltendem Recht in der Regel zu kurz, um als Werk urheberrechtsfähig zu sein. "In der Regel" bedeutet allerdings, dass das auslegungsfähig ist. Besonders spritzig, gehaltvoll und einmalig formulierte Schlagzeilen könnten durchaus auch in Deutschland unter das Urheberrecht fallen.
Das geplante Leistungsschutzrecht (siehe
hier und
hier) könnte das ändern, wenn es denn kommt. Dann wäre es zumindest gewerblich handelnden News-Aggregatoren nicht mehr erlaubt, ohne gültige Lizenz ihrer Arbeit nachzugehen.
Gerichte, nicht das Parlament machen das Recht
Kleiner, persönlicher Exkurs:
Spannend ist auch, dass das britische Parlament lieber abwarten will, bis das Höchste Gericht den Fall entscheidet, anstatt selbst tätig zu werden und das Gesetz zu ändern. Ich weiß, in Großbritannien herrscht das Case Law, da ist das im Grunde genommen ganz normal. Doch offenbar gibt es
zahlreiche Stimmen, die das Parlament dazu auffordern tätig zu werden.
Auch in Deutschland sehe ich das immer häufiger: Das Parlament, als Legislative eigentlich dazu da, Gesetze zu machen, setzt immer mehr auf die heilenden Kräfte der Judikative, also der Gerichte, die Gesetze eigentlich "nur" überprüfen bzw. deren rechtmäßige Anwendung sicher stellen sollen.
Doch leider nimmt das Parlament seine Arbeit manchmal allzu sehr auf die leichte Schulter - Sätze wie "das muss dann das Bundesverfassungsgericht entscheiden" sind leider mittlerweile (gefühlt) an der Tagesordnung. "Moderne" Gesetze zeichnen sich leider immer häufiger dadurch aus, dass sie nicht durchdacht, schlecht gemacht und häufig eben
verfassungswidrig sind. (Es gab vor Kurzem auch mal eine Übersicht, die weiter zurück ging als bis 1990 - ich finde sie nur gerade nicht...)
Und das muss nicht so sein. Ich denke dabei beispielsweise an das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch, das mittlerweile über 100 Jahre alt ist. Nicht unverändert, natürlich. Aber im Großen und Ganzen gelten die Paragraphen, die damals in (allerdings) jahrelanger Arbeit ausgetüftelt wurden, noch heute. Und in dem Gesetzbuch ist ja auch so Grundlegendes wie Kaufverträge, Familienrecht, Erbrecht oder auch die Haftung für unerlaubtes Handeln geregelt.
Eine derartige Haltbarkeit würde man sich auch heute noch wünschen. Schaut man sich allein die Regelungen in eben jenem BGB zum Thema Fernabsatzverträge an (
§§ 312b ff.), sieht man, dass diese weit ausholenden und schlecht gemachten Formulierungen kaum noch dem Sinn eines Gesetzes gerecht werden: dass man es liest und versteht, was man machen muss.
Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...
...stellen Sie sie mir doch einfach:
Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
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