Es kann zwar gefährlich sein, weil man allzu leicht in die Falle gerät, nur noch Meinungen zu lesen, die der eigenen ähneln. Aber wenn man diese Gefahr auf dem Schirm hat, ist Twitter einfach ein ideales Medium, um sehr schnell Neuigkeiten zu erfahren oder selbst zu verbreiten. Und: Ich nutze es vor allen Dingen, um in rechtlichen Dingen auf dem Laufenden zu bleiben.
Daher lehne ich es auch ab, automatisch meinen Followern zu folgen. Auch wenn ich mich über jeden freue, der meinem kLAWtext-Account folgt, so bin ich doch nicht unbedingt an allen Nachrichten interessiert, die meine Leser selbst veröffentlichen. (Sorry, folks.)
Daher reagiere ich auch ein wenig genervt, wenn Leute, denen ich folge, damit anfangen, Spam zu versenden. Ich schicke dann in der Regel eine Mitteilung, dass ich beim nächsten Spameintrag meine Gefolgschaft aufkündige (oder, neudeutsch: unfollowe). Und wenn dann eben wieder Spam kommt, war´s das mit der digitalen Freundschaft.
Heute sind mir in dieser Hinsicht zwei Dinge passiert:
Der gehackte Twitter-Account
Eine Kollegin, die ich durchaus schätze, schickt mir eine Direktnachricht. Komischerweise schreibt sie in Englisch:
"hey someone is making up cruel things that are about you bit.ly/123456"Das mag ich natürlich überhaupt nicht, dass hier jemand Bösartiges über mich verbreitet. Dennoch sehe ich davon ab, auf den Link zu klicken. Stattdessen frage ich bei der Kollegin an, ob Sie davon weiß, dass sie diese Direktnachricht geschrieben hat. Und tatsächlich: Nur wenig später erhalte ich eine Mail von ihr, dass ihr Twitter-Account gehackt worden sei. Der Link führt vermutlich auf eine Seite mit Werbung. Oder mit Viren. Oder mit beidem.
Das war der leichtere Teil und zeigt mal wieder, dass man Vorsicht walten lassen sollte. Vielleicht hätte sich hinter dem Link ja ein kleiner PC-Schnupfen versteckt oder Ähnliches ...
Der juristische Verlag, der mir Spam schickt
Eine bitterere Pille bietet mir der juristische Verlag an, dem ich seit Kurzem folge. Der schickt mir nämlich soeben auch eine Direktnachricht. Die sieht allerdings gar nicht so persönlich aus:
"Vielen Dank, dass Sie uns folgen! Testen Sie unsere Online-Produkte gratis live in Vollversion: http://www.hierdennamendesjuristischenverlagseinsetzen.de/live-test"Diesen Link probierte ich mal aus und landete auf einer Domain, die da lautete http://shop.hierdennamendesjuristischenverlagseinsetzen.de. Shop, das klingt mir irgendwie nach Werbung. Und: Nein, ich hatte dem Verlag nicht erlaubt, mir Werbung zuzusenden. Ich war seinem Twitter-Account einfach nur gefolgt.
Wenn ich mich recht entsinne, ist das wettbewerbswidrig und verstößt gegen § 7 Absatz 2 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Ich könnte jetzt also einfach abmahnen. Und dabei auch noch darauf hinweisen, dass derartige Werbung einen Eingriff in den Gewerbebetrieb bedeutet und nach § 823 Absatz 1 BGB rechtswidrig ist.
Ich habe mal einen Gang runtergeschaltet, eine Direktnachricht zurückgeschrieben und gefragt, ob man sich eigentlich dessen bewusst sei, dass man hier unzulässige Werbung betreibe.
Merke:
Will ich über Twitter, aber auch über Facebook, XING, Google+ oder sonstige soziale Netzwerke Werbung betreiben, darf ich mich nicht einfach an meine Follower wenden. Die haben mir zwar zu verstehen gegeben, dass sie das, was ich schreibe, irgendwie gut finden. Aber damit haben Sie noch lange keine Einwilligung in die Übersendung von Werbung gegeben.
Lassen Sie sich diese Einwilligung ausdrücklich geben - beispielsweise bei einer Bestellung über eine (nicht schon vorher angekreuzte) Check-Box - das klassische "Opt-in". Protokollieren Sie diese Einwilligung gut, so dass Sie sie im Fall der Fälle wieder hervorkramen können.
Hüten Sie sich vor dem Versenden von Werbebotschaften ohne vorherige Einwilligung. Denn vielleicht gelangen Sie damit an einen Zeitgenossen, der nicht so freundlich reagiert wie ich.
Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben...
...stellen Sie sie mir doch einfach:Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Fon: 06221 8713-400
E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext







